Auch die Deutschen müssen die Staatsanleihenkäufe der Europäische Zentralbank unterstützen – und müssen für Verluste zahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Damit wiesen die Richter mehrere Klagen gegen das sogenannte OMT-Programm ab.
Die Europäische Zentralbank (EZB) darf im Ernstfall mit deutscher Beteiligung Euro-Krisenstaaten durch Staatsanleihenkäufe stützen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag mehrere Klagen gegen das sogenannte OMT-Programm ab, stellte seine Durchführung aber unter Bedingungen. Damit schlossen sich die Karlsruher Richter in den wesentlichen Punkten einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2015 an. Auf die aktuellen Anleihenkäufe der EZB ist das Urteil nicht direkt übertragbar.
...Weiterlesen bei Focus Online | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |