SJB | Korschenbroich, 29.10.2014. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Bankkunden können sich unrechtmäßig erhobene Gebühren für Kredite zurückholen – rückwirkend für die vergangenen zehn Jahre. Die Institute kann das Milliarden kosten.
Auf die deutschen Banken kommen Rückforderungen von Ratenkredit-Kunden in Milliardenhöhe zu. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag, dass Kunden unzulässigerweise verlangte Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredit zurückfordern können. Das gilt auch dann, wenn die Verträge vor 2011 geschlossen wurden. Die Forderungen seien nicht verjährt. Das Urteil gilt rückwirkend für zehn Jahre. Verjährt sind nur Rückforderungen aus Verträgen, die vor dem 29. Oktober 2004 geschlossen wurden (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).
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