SJB | Korschenbroich, 16.04.2014. Stundenlang in alten Rechnungen kramen und dann winkt eine fette Nachzahlung: Eine Steuererklärung abzugeben, ist eine lästige Aufgabe. Warum also nicht einfach darauf verzichten? FOCUS Online erklärt, wer sich den Papierkram sparen kann und gibt Tipps für Faule.
Nur in Ausnahmefällen sind Arbeitnehmer verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben – zum Beispiel, wenn sie 2013 mehr als 400 Euro Arbeitslosengeld oder Krankengeld bekommen haben. Auch ein Zweitjob oder Ehegattensplitting mit den Steuerklassen drei und fünf verpflichtet zu einer Steuererklärung. Dasselbe gilt, wenn die Ehe zu Ende ging, egal ob durch Scheidung oder Tod. Die meisten anderen, auch Arbeitnehmer mit zusätzlichem Mini-Job, können ihre Steuererklärung freiwillig abgeben. “Wenn man die Steuererklärung nur schnell abhandeln möchte, ist es aber schwierig das gesamte Sparpotenzial auszuschöpfen”, betont Tobias Gerauer, Steuerberater bei der Lohnsteuerhilfe Bayern.
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