Arbeit wird höher besteuert als Kapital – dieser der Vorwurf über die Abgeltungssteuer ist immer wieder zu hören. Doch die Abgeltungssteuer abzuschaffen, wäre keine Lösung. Denn tatsächlich wurden die Zinseinnahmen unter dem Strich auch davor nie mit dem vollen Einkommenssteuersatz versteuert.
Immer wieder hört man in politischen Diskussionen, dass es ungerecht ist, Arbeitslöhne höher als Erträge aus Vermögen zu besteuern. Zur Untermauerung dieser Aussage wird angeführt, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen lediglich dem (Abgeltung-) Steuersatz von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag), während Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis einem Steuersatz von bis zu 45 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) unterliegen. Die Aussage wird vor allem von Vertretern der Linkspartei erhoben und in der Sache meist unwidersprochen hingenommen. Doch ist die Aussage überhaupt richtig?
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