Bis zu 14 Cent pro Minute – das ist bei Kundennummern ab jetzt Vergangenheit: Anrufe beim Kundendienst in Vertragsfragen dürfen keine Extrakosten mit sich bringen. Das haben die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Donnerstag in einem Urteil klargestellt.
Die Luxemburger Richter begründeten die Entscheidung am Donnerstag damit, dass zu hohe Telefongebühren bei 0180-Service-Nummern Verbraucher davon abhalten könnten, sich im Zusammenhang mit ihrem bestehenden Vertrag an ein Unternehmen zu wenden. Die Kosten dürfen demnach nicht höher sein als bei Telefonaten unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern.
...Weiterlesen bei Focus Online| SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |