Der Vater stirbt, und schon geht der Streit los: Wer bekommt wie viel Geld, wer das Haus, den Wandschrank oder die goldene Uhr? Oft stiften gutgemeinte Testamente sogar zusätzlichen Streit. FOCUS Online nennt die fünf schlimmsten Irrtümer – und erklärt, wie Sie sie vermeiden.
Irrtum 1: Nach dem Tod des Partners erbt der andere automatisch alles
„Der gröbste Irrtum ist der, dass dem Ehegatten nach dem Tod des anderen automatisch alles gehört“, sagt Stephanie Herzog aus Würselen, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Viele denken, die Kinder würden erst nach dem Tod des zweiten Partners erben. Dabei bedeute die Rangfolge laut Gesetz, dass Kinder automatisch bedacht werden. „Fehlt ein Testament oder ein Erbvertrag, dann erben die Kinder die Hälfte des Nachlasses“, sagt Herzog.Ehe- oder Lebenspartner hätten – so sie keinen Ehevertrag haben – Anrecht auf die Hälfte.
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