Mit Absicht jemanden bestehlen, darauf kämen wohl die wenigsten. Die zwanzig Euro, die Sie auf der U-Bahn-Treppe finden, stecken hingegen die meisten wohl ein. Doch auch das ist schon Diebstahl. FOCUS Online erklärt, was Sie mitnehmen dürfen – und was nicht.
Eine Münze, die Sie auf der Straße finden, dürfen Sie ohne Probleme behalten. Einen zwanzig-Euro-Schein hingegen nicht. So steht es im Bürgerliche Gesetzbuch, BGB.
Beträge über zehn Euro müssen Finder im Fundbüro melden. Meldet sich innerhalb eines halben Jahres kein Besitzer, geht das Geld zurück an den Finder. Findet sich ein Besitzer, hat der Finder Anspruch auf Finderlohn. Bis 500 Euro sind das fünf Prozent. Darüber hinaus stehen dem Finder drei Prozent der Summe zu.
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