SJB | Korschenbroich, 26.11.2014. Mit der Reform der Rundfunkbeiträge sollten die Zahlungen eigentlich vereinfacht werden: Eine Wohnung, ein Beitrag. Trotzdem zahlen viele Deutsche unnötig die Zwangsabgabe. Bis Ende des Jahres können überflüssige Zahlungen zurückgefordert werden.
Noch bis Ende des Jahres können Haushalte sich zu viel gezahlte Rundfunkgebühren zurückerstatten lassen. Nach dem 31. Dezember 2014 laufe eine Übergangsfrist dafür ab, teilte die Verbraucherzentrale Bayern am Dienstag mit. Seit dem 1. Januar 2013 gilt für die Gebühren des öffentlichen Rundfunks das Prinzip: eine Wohnung, ein Beitrag. Durch die Reform ist es egal, wie viele Personen in dem Haushalt leben und wie viele Empfangsgeräte sie besitzen. Der Student zahlt genauso viel wie der Vorstandsvorsitzende. Auch Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Behinderte, gibt es seltener als früher.
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