Nachdem das letzte Webinar zu dieser Thematik einen großen Interessentenkreis fand, möchte ich Sie auf die Folgeveranstaltung am 09.06.2017 um 15.00 Uhr hinweisen. Die Inhalte werden im Wesentlichen denen des ersten Webinars gleichen. Dies auch deshalb, weil nicht alle Interessenten berücksichtigt werden konnten.
Die strafrechtliche Haftung von Anlagevermittlern gewinnt an Bedeutung. In meiner Praxis häufen sich die Fälle, weshalb ich in Kooperation mit dem Fachmagazin finanzwelt auch einen Beitrag zu der Thematik erstellt habe, der einen guten ersten Überblick verschafft, wie man sich korrekt verhält, wenn man mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert wird. Er ist in der aktuellen Printausgabe der finanzwelt enthalten. Es gibt relativ wenige Kollegen, die sowohl eine Expertise im Bereich der Vermittlerhaftung als auch im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts haben, was jedoch für eine sinnvolle Verteidigung in derartigen Fällen unerlässlich ist.
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