Die aktuelle Entwicklung im Infinus Skandal ist ein einmaliger Vorgang in der deutschen Wirtschaftsgeschichte: Ein strafrechtlich illegales Vorgehen ist fiskalrechtlich zulässig. Auch die öffentliche Hand hat gut daran verdient. Im Jahr 2014 erschütterte der Infinus Skandal die deutsche Finanzbranche. Dem Finanzdienstleister Infinus wurde dabei vorgeworfen, Genussrechte und Orderschuldverschreibungen im Umfang von über 1 Mrd. Euro über Finanzberater des grauen Kapitalmarktes vertrieben haben, die jedoch überwiegend wertlos waren. Damals stand zunächst der Vorwurf des Schnellballsystems im Raum.
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