Das Investment: „Finanzberater sollten bei Fonds-Steuer nicht unruhig werden”

sjb_werbung_das_investment_300_200Die Reform der Investmentsteuer schreitet voran. Was müssen Finanzberater jetzt darüber wissen? Und wie können sie sich vorbereiten? Das beantwortet Matthias Milczewsky vom Maklerpool BCA im Interview.

DAS INVESTMENT.com: Inwieweit spielt die geplante Reform der Investmentsteuer bereits eine Rolle für Ihr Unternehmen?

Matthias Milczewsky: Wir beobachten scharf, was sich zu diesem Thema entwickelt. Denn wir sehen es als unsere Pflicht gegenüber den angeschlossen Maklern an, sie über alle relevanten Fragen zu informieren und Lösungen für ihre Probleme anzubieten.

DAS INVESTMENT.com: Und wozu raten Sie Ihren angeschlossenen Vertriebspartnern beim Thema Investmentsteuer?

Milczewsky: Bislang sind die künftigen Rahmenbedingungen noch eher vage. Daher ist es zu früh, um konkrete Empfehlungen gegenüber den Vermittlern auszusprechen. Derzeit liegt lediglich ein Referentenentwurf vor. Die Veränderungen am vorherigen Diskussionsentwurf zeigen, dass sich daran noch viel ändern kann.

DAS INVESTMENT.com: Was können Sie Finanzberatern zum gegenwärtigen Zeitpunkt als wichtigste Botschaft zu diesem Thema mitgeben?

Milczewsky: Dass die Hauptstoßrichtung des neuen Steuergesetzes die sogenannten Millionärsfonds sind. Das heißt, der Normalkunde wird nur relativ selten betroffen sein. Daher sollten Finanzberater, wie auch die Kunden, nicht unruhig werden.

Grenze zur Steuerberatung immer eine Gratwanderung

DAS INVESTMENT.com: Was dürften Finanzanlagenvermittler ihren Kunden überhaupt empfehlen, ohne die Grenze zur erlaubnispflichtigen Steuerberatung zu überschreiten?

Milczewsky: Das ist immer eine Gratwanderung. Allgemeine Steuerinformationen zu Investmentfonds darf er zwar immer geben, er darf dem Kunden aber nicht zum Beispiel bei der Steuererklärung helfen beziehungsweise klar definierte Zuständigkeitsbereiche von Steuerberatern berühren.

DAS INVESTMENT.com: Inwiefern sollte der Finanzberater bei solchen Fragen seines Kunden mit einem Steuerberater zusammenarbeiten?

Milczewsky: Wenn ein Finanzberater den Steuerberater des Kunden mit ins Boot holt, ist er immer auf der sicheren Seite. Bei den von der neuen Steuer betroffenen Kunden, die den angekündigten Freibetrag von 100.000 Euro überschreiten könnten, sollte grundsätzlich immer deren Steuerberater mit am Tisch sitzen.

DAS INVESTMENT.com: Und wann sollten Finanzberater ihre Kunden auf die geplanten Änderungen bei den Steuern auf Fondserträge ansprechen?

Milczewsky: Erst wenn alle Details bekannt sind und die Umsetzung verabschiedet ist. So lange gilt: Ruhe bewahren! Keine emotionalen ad-hoc-Entscheidungen treffen! Der Finanzberater kann aber natürlich jetzt schon seinen Bestand überprüfen und mal schauen, welche Kunden von der Steuer betroffen sein könnten.

Von: Christian Hilmes

Quelle: DAS INVESTMENT.

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