Ab 22. März dürfen nur noch Vermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34i Immobilienkredite an Verbraucher vermitteln. „Alte Hasen“ können eine zusätzlich Prüfung umgehen, sollten aber ihre Unterlagen rechtzeitig einreichen.
Die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist für Vermittler mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO endet bald. Nach dem 21.03.2017 dürfen auch „Alte Hasen“ nur noch mit einer gültigen 34i – Erlaubnis Immobiliendarlehen an Verbraucher vermitteln. Der § 34i GewO umfasst insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche: Die Vermittlung von sogenannten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen sowie Beratungsleistungen, die darauf zielen, potentiellen Kunden gegenüber Kredit-Empfehlungen auszusprechen.
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