FundResearch fragt nach, Experten antworten: Jeden Monat stellen wir eine aktuelle Frage zum Thema MiFID II. Dr. Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, klärt diesen Monat, wie es um das Thema Provisionen wirklich bestellt ist.
ie geltende deutsche Umsetzungsvorschrift der einschlägigen Mifid-Anforderungen findet sich in § 31d WpHG. Demnach dürfen Provisionen (als ein prominenter Fall der „Zuwendungen“ im Sinne des Gesetzes) von Dritten bereits gegenwärtig grundsätzlich nicht angenommen (und behalten) werden. Es sei denn, es liegen bestimmte Voraussetzungen bzw. Ausnahmetatbestände vor. Für ein Annehmen- und Behaltendürfen wird insbesondere vorausgesetzt, dass die Zuwendung dem Kunden offengelegt wird, sowie dass die Zuwendung „darauf ausgelegt (ist), die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern“.
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