Wegen mangelhafter Beratung hat das Landgericht Augsburg einen Finanzanlagenvermittler dazu verurteilt, die komplette Anlagesumme inkl. Agio zu erstatten.Die obskure Geschichte um die Beteiligungsgesellschaft GarantieHebelPlan ‘08 hat ein weiteres Kapitel dazu bekommen. Das Landgericht Augsburg hat in seinem Urteil vom 16. Februar diesen Jahres einen Anlagevermittler in vollem Umfang verurteilt den Schaden zu ersetzen. Es kam zu der Auffassung, dass der Finanzvermittler die Klägerin in unzureichendem Maße über die Chancen und Risiken der Geldanlage aufgeklärt hatte. Im zustande gekommenen Auskunftsvertrag sei weder vollständig noch richtig von Seiten des Anlagevermittlers informiert worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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