Anleger in Deutschland, die in ausländische Investmentfonds investieren, können künftig eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Kapitalerträge vermeiden. FundResearch spricht mit den Anwälten, die gegen die Pauschalbesteuerung vorgegangen sind.
Der Gesetzgeber fordert von Investmentfonds die Bekanntgabe von Pflichtangaben. Kamen sie der Veröffentlichung der Angaben im Bundesanzeiger nicht nach, wurde bei Anlegern bisher eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Kapitalerträge vorgenommen. Dr. Christoph Regierer, Bernd Schult und Dr. Moritz J. Mühling LL.M. legten dagegen Revision ein.
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