Die Geeignetheitserklärung soll den Verbraucherschutz stärken. Wie sinnvoll ist der Mehraufwand für Berater und Kunden?
„Es hört doch jeder nur, was er versteht“ – Johann Wolfgang von Goethe
Die im Zuge von MiFID II neu eingeführte Geeignetheitserklärung soll gewährleisten, dass eine Kapitalanlage, die ein Berater empfiehlt, für einen Kunden auch geeignet ist. Sie tritt an die Stelle des alten Beratungsprotokolls, das seit 2010 genutzt wurde.
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