Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung gegen die sogenannte Viceroy Research Group ausgesprochen. Grund sei ein Verstoß des Analysehauses gegen § 86 Absatz 1 WpHG.
Das Unternehmen habe nach Angaben der BaFin und laut Angaben auf der eigenen Webseite, eine Anlageempfehlung (Verkaufsempfehlung) zur ProSiebenSat.1 Media SE veröffentlicht. Allerdings liege dem Unternehmen hierfür keine Tätigkeitsanzeige nach dem entsprechenden Gesetz vor. “(1) Andere Personen als Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften oder Investmentgesellschaften, die in Ausübung ihres Berufes oder im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für die Erstellung von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder …
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