Thomas Jasper, Operating Partner von C4 Systems aus München, mahnt die Finanzbranche, insbesondere 34fler, die Aufzeichnungspflicht unter MiFID II nicht zu unterschätzen. Der MiFID-Recorder der Firma bietet ein cloudbasiertes System mit diversen Optionen.„Es muss die gesamte Kommunikation von Anfang bis Ende einer Wertpapierdienstleistung aufgezeichnet werden: unabhängig davon, ob es zu einem Abschluss kommt oder nicht. Für Vermögensverwalter und 34fler gelten hierbei die selben Wohlverhaltensregeln, welche sich auf MiFID II beziehen“, so Jasper im Gespräch mit Citywire Deutschland.
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