Der Rat der EU-Finanzminister hat sich auf ein Maßnahmenpaket zur Verringerung der Risiken im Bankensektor geeinigt. So haben die Minister den Vorsitz des Europäischen Rats gebeten, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, sobald das Parlament bereit sei zu verhandeln.
Das vom Rat vereinbarte Paket umfasst zwei Verordnungen und zwei Richtlinien, die Folgendes betreffen: Eigenkapitalanforderungen der Banken (Änderungen der Verordnung 575/2013 und der Richtlinie 2013/36 / EU); die Sanierung und Abwicklung von Banken in Schwierigkeiten (Änderungen der Richtlinie 2014/59 / EU und der Verordnung 806/2014). Die Vorschläge zu den Eigenkapitalanforderungen der Banken beinhalten eine verbindliche Verschuldungsquote, um zu verhindern, dass Banken die Verschuldung zu stark erhöhen und eine verbindliche, stabile Nettofinanzierungsquote. Beides stärke die risikosensitiven Eigenmittelanforderungen für Banken, die überwiegend mit Wertpapieren und Derivaten handeln.
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