Das Investmentsteuerreformgesetz wurde am 8. Juli 2016 verabschiedet und tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Andreas Beys, Steuerexperte des Kölner Vermögensverwalters Sauren, erläutert die wesentlichen Änderungen für Publikumsfonds und beleuchtet unter anderem die hohe Bedeutung der neuen Teilfreistellungsregelung für Anleger von Mischfonds.
Gründe für das neue Investmentsteuergesetz: Seit 2004 regelt das bestehende Investmentsteuergesetz die Besteuerungshöhe von Publikumsfonds. Der Gesetzgeber strebte bei diesem Steuerkonzept eine steuerliche Gleichstellung von Fondsanlegern mit direkt in Wertpapieren anlegenden Anlegern an. Aus Komplexitätsgründen, hohem Ermittlungsaufwand für die Fondsgesellschaften, Ungleichbehandlung von inländischen zu ausländischen Fonds sowie zahlreicher Steuerumgehungsstrategien habe sich der Gesetzgeber nun für den Weg einer neuen Besteuerungsregelung für Fondsanleger entschieden.
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