Nach mehrjähriger Vorbereitung und langwierigen Diskussionen sind die umfassenden und detaillierten Neuregelungen anwendbar, die MiFID II und MiFIR mit sich bringen. Das schließt mannigfache konkretisierende Regeln mit ein. Für den Bereich des Anlegerschutzes sind dies insbesondere die drei Delegierten Rechtsakte der EU-Kommission aus April und Mai 2016 – eine inzwischen in nationales Recht umgesetzte Richtlinie sowie zwei unmittelbar anwendbare Verordnungen. Für den Rechtsanwender in Deutschland finden sich die maßgeblichen nationalen Umsetzungsvorschriften im WpHG und in der WpDVerOV, außerdem in ergänzenden Regelwerken der BaFin, wie der WpHGMaAnzV und der WpDPV (die beide Ende November 2017 noch nicht in endgültiger Form vorlagen).
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