Mit dem neuen Investmentsteuergesetz endet zum 31. Dezember 2017 der Bestandschutz für steuerfreie Veräußerungsgewinne von Fondsanteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden.
„Als Ausgleich für den Wegfall gibt es einen zeitlich unbegrenzten Freibetrag von €100.000 Euro pro Anleger für Veräußerungsgewinne aus diesen Alt-Anteilen, die ab 1. Januar 2018 neu auflaufen“, so Peter Maier, Leiter der Abteilung Steuern, Altersvorsorge und Statistik beim deutschen Fondsverband BVI, auf Anfrage von Citywire Deutschland. Kleinanleger erfahren keine finanziellen Nachteile durch einen neuen Freibetrag. Vermögende Anleger trifft jedoch die volle Abgeltungssteuer sobald dieser ausgeschöpft ist.
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