Citywire: Neue Informationspflicht für Vermögensverwalter: Das muss beachtet werden

teaser_logo_citywire_300_200

Seit dem 1. Februar 2017 sind neue Informationspflichten für Unternehmen im Bereich der Verbraucherschlichtung in Kraft getreten. Nach den Regelungen des Unterlassungsklagengesetzes, sind Finanzdienstleistungsinstitute, denen auch Vermögensverwalter mit KWG-Lizenz zugerechnet werden, dazu verpflichtet, ihre Kunden auf eine Schlichtungsstelle hinzuweisen. Diese muss im Falle von Unstimmigkeiten zur außergerichtlichen Schlichtung angerufen werden können.

Sobald ein Unternehmen mehr als zehn Personen beschäftigt, muss sowohl in den AGBs der Firma als auch auf dessen Internetpräsenz der Hinweis auf die zuständige Schlichtungsstelle erfolgen.

...Weiterlesen bei Citywire | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

e-fundresearch: Deutschland: Wege aus dem Stillstand

Im besten Fall sollte das deutsche Wirtschaftswachstum 2024 konstant geblieben sein. Die aktuellen Konsensprognosen gehen von einem Anstieg um 0,6% im Jahr 2025 aus. Dies ist zwar eine Verbesserung, bleibt aber enttäuschend schwach. Kürzlich hat die Bundesbank ihre Prognosen drastisch nach unten korrigiert und rechnet nun für 2025 mit einem Wachstum von nur noch 0,2% …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert