Steuervorteile auf Kundenseite. Mit dem Investmentsteuergesetz, das ab 2018 gelten wird, ist es möglich durch festgeschriebene Kapitalbeteiligungsmindestquoten von 25% beziehungsweise 51% in den Anlagebedingungen der Zielfonds die beiden Teilfreistellungsstufen von 15% beziehungsweise 30% den Kunden zu ermöglichen.
Citywire Deutschland hat bei vier Dachfonds-Managern nachgefragt, ob sich die Zusammensetzung künftig an den Teilfreistellungsvoraussetzungen des neuen Investmentsteuergesetzes orientieren wird? Eckhard Sauren, Christian Subbe von Allianz GI, Oliver Frey von Union Investment und Marc Momberg von der Apo Bank reagieren unterschiedlich und passen teilweise ihre Aktienquoten an.
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