Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt Thomas Zwingmann aus Nürnberg sein Einlagengeschäft und die Finanzportfolioverwaltung weiter zu betreiben und fordert ihn zur Abwicklung auf. Zwingmann bot unter dem Namen New York International Traders, Inc. die Aktien des Unternehmens an. Er versprach den Anlegern, ihnen die Aktien zu einem zuvor festgelegten Preis später wieder abzukaufen. Durch die Annahme der Gelder, deren unbedingte Rückzahlung er versprach, betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist zudem verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig per Banküberweisung an die Anleger zurückzuzahlen.
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