Citywire: Aufklärungspflicht über Vertriebsprovisionen: Neue Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs

teaser_logo_citywire_300_200Laut dem Januar-Quartalsbericht der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI habe der freie Anlageberater oder -vermittler nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) den Erwerber einer von ihm empfohlenen Kapitalanlage unaufgefordert über Vertriebsprovisionen aufzuklären, wenn sie 15% des von den Anlegern einzubringenden Eigenkapitals überschreiten.„Vertriebsprovisionen in dieser Größenordnung eröffnen Rückschlüsse auf eine geringe Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage, was wiederum ein für die Investitionsentscheidung derart bedeutsamer Umstand ist, dass der Anlageinteressent darüber informiert werden muss“, heißt es hierzu begründend im Quartalsbericht Ausgabe 1/2018 der Ombudsstelle.

...Weiterlesen bei Citywire | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

Fundview: Jörg Held von ETHENEA: „Bei vielen Investment-Häusern ist aktives Management in Vergessenheit geraten“

Im Wettbewerb überzeugen derzeit vor allem passive Produkte mit vielen Zuflüssen. Jörg Held, Head of Portfolio Management bei ETHENEA, sieht vor allem die eigene Inflexibilität und Benchmark-Fokus vieler Mischfonds als Grund dafür.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert