Ab Anfang 2018 ändern sich unter MiFID II die Aufzeichnungspflichten. Ein erster Gesetzesentwurf für das „Taping“ ist dabei schärfer als die EU-Richtlinien – mit erheblichen Folgen für die Praxis von 34flern.
Taping: Die Beratung startet nach dem Piepton. Laut MiFID II müssen im Eigenhandel und bei allen Dienstleistungen, die sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Kundenaufträgen beziehen, „Telefongespräche“ aufgezeichnet werden. Wahrscheindlich wird der deutsche Gesetzgeber aber noch darüber hinausgehen und an 34fler die gleichen Anforderungen stellen, wie an große Institute. Am 3. Januar 2018 tritt MiFID II in Kraft. Bis dahin muss die Bundesregierung die neue Reform in deutsches Recht umsetzen. Ein erster Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Beratung mitgeschnitten werden soll und daneben ein Geeignetheitsbericht zu erstellen ist, der das deutsche Beratungsprotokoll ersetzt: Ein erheblicher Aufwand für die Berater.
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