CashOnline: Testament: Die fünf häufigsten Irrtümer

cash-online_300_200Um das eigene Erbe zu regeln, ist ein Testament ratsam. Dieses kann Erbstreitigkeiten verhindern und den Willen des Erblassers nach dessen Tod durchsetzen. Vor der Aufsetzung eines Testaments sollten jedoch einige verbreitete Irrtümer bekannt sein.

Auf dem Jura-Portal anwalt.de warnt Rechtsanwalt Hans-Vito Baeumer von der Anwaltskanzlei Baeumer & Weisensee vor den populärsten Irrtümern zum Thema Testament: 1. Testament muss mit Notar aufgesetzt werden: Laut Baeumer zögern viele die Aufsetzung eines Testaments hinaus, um sich einen Gang zum Notar zu ersparen. Dieser sei jedoch nur in Ausnahmefällen notwendig. Zu diesen Ausnahmefällen zählen Minderjährige, wobei diese mindestens 16 Jahre alt sein müssen um überhaupt ein Testament errichten zu können, und all jene die nicht lesen können.

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