Laut eines aktuellen Gesetzesentwurfes sollen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner in Notfällen einander automatisch vertreten dürfen. In seiner derzeitigen Fassung besteht allerdings die Gefahr, dass die Missbrauchsanfälligkeit dieser Regelung hoch ist.
Ärzte sind demnach zur Auskunft über den Gesundheitszustandverpflichtet und für die erste Zeit nach Unfall oder Geschäftsunfähigkeit darf der Partner Entscheidungen treffen.
Für Finanzberater kann das umständlich werden, denn die vorgesehene Neuerung ist missbrauchsanfällig.
Neue Information im Vorsorgeregister
Wer bei einem Notfall nicht von seinem Partner vertreten werden will, kann dies äußern. Im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist künftig eine Erweiterung für den isolierten Widerspruch notwendig.
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