Die BaFin hat in ihrem Schreiben zur Definition der Anlegergruppe (“Zielmarkt”) bei Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz ein paar Worte an der entscheidenden Stelle verändert. Für den Vertrieb bleibt dennoch eine Herausforderung.Die Finanzaufsicht BaFin hat ihr “Auslegungsschreiben zur Bestimmung der Anlegergruppe (‘Zielmarkt’) in Verkaufsprospekten und in Vermögensanlagen-Informationsblättern nach dem dem Vermögensanlagengesetz” in der finalen Fassung veröffentlicht.
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