Eine gesetzliche Definition des Tippgebers gibt es nicht. Risiken in der Gestaltung der Zusammenarbeit mit Tippgebern gibt es indes diverse.
Gastbeitrag von Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte
Für den Vertrieb nahezu jeden Finanzproduktes ist inzwischen eine konkrete Gewerbeerlaubnis und damit eine Mindestqualifikation und eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung erforderlich.
Das betrifft Versicherungsprodukte, Finanzanlageprodukte und auch Wohnimmobilienkredite. Oft stellt sich dann im Vertrieb die Frage, wie man auch Mitarbeiter ohne Gewerbeerlaubnis anbinden kann beziehungsweise ob man selbst – ohne die notwendige Zulassung – solche Produkte überhaupt empfehlen darf.
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