Die Überarbeitung der europäischen Richtlinie “Markets in Financial Instruments Directive” (Mifid II) sieht kein generelles Provisionsverbot vor. Dennoch wurden die Voraussetzung verschärft unter denen Provisionen eingenommen werden dürfen.
Bereits im April dieses Jahres hat die EU-Kommission im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie Mifid II ihre Vorstellung zu Provisionen im Wertpapiervertrieb geäußert. Sie hat dazu einen sogenannten “delegierten Rechtsakt” vorgestellt, der die Details der Richtlinie Mifid II umsetzt. Die europäischen Organe, EU-Parlament und Ministerrat, könnten diesem Vorschlag noch widersprechen, so sieht es aber im Moment nicht aus.
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