b dem 03. Januar 2018 gelten neue Sachkundeanforderungen für Mitarbeiter von Finanzdienstleistern. Zwar liegt die entsprechende WpHG-Mitarbeiteranzeige-Verordnung noch immer nur in der Entwurfsfassung vor, wegen der noch zu treffenden Vorbereitungen hat der Verband unabhängiger Vermögensverwalter seine Mitglieder jedoch bereits jetzt in einem Rundschreiben zum Thema informiert.Demnach sind statt bisher drei künftig fünf Funktionen nachweispflichtig.
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