Von wegen “Konto für jedermann”. Bis zu 328 Euro Jahresgebühr müssen Kunden für ein sogenanntes Basiskonto berappen. Die Pflicht für Banken, auch weniger bonitätsstarken Erwachsenen auf Wunsch ein Konto einzurichten, gibt es seit Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes am 19. Juni 2016. Auch Obdachlose, Asylsuchende oder Personen ohne deutschen Aufenthaltsstatus sollen demnach ein Girokonto führen können.
Eine Schufa-Auskunft ist bei Kontoeröffnung nicht nötig. Das Basiskonto soll Überweisungen, Daueraufträge, Kartenzahlungen und Bargeldein- und -auszahlungen möglich machen. Die Institute müssen keinen Überziehungsrahmen gewähren. Vom Gesetzgeber vorgesehen war eigentlich auch, dass Banken für Basiskonten nur “angemessene Entgelte” erheben dürfen.
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