Für Anleger ist der 1. Januar 2018 ein wichtiges Datum. Dann wird die Reform das Investmentsteuergesetzes umgesetzt. Eine zentrale Veränderung für Privatanleger ist dabei die Behandlung von Kursgewinnen mit Fonds, die vor 2009 angeschafft wurden (sogenannte Altanteile).Nur noch bis zum 31.12.2017 gilt für diese Altfonds die Regelung, dass Finanzämter bei realisierten Kursgewinnen grundsätzlich außen vor bleiben. Bei Verkäufen ab 2018 unterliegen auch die Kursgewinne solcher Altfonds der Besteuerung. Aktuell gilt dafür der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent, hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag sowie bei Konfessionszugehörigkeit die Kirchensteuer.
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