15 Prozent auf alles – das gilt bald auch im Investmentsteuer-Recht. Die Bundesregierung legte einen Gesetzesentwurf vor, der die Details der geplanten einheitlichen Besteuerung von Investmentfonds aus dem In- und Ausland regelt. Hier die Einzelheiten.
Das Bundeskabinett verabschiedet am heutigen Mittwoch den Entwurf für ein Investmentsteuer-Reformgesetz. Das Gesetz, das Anfang 2018 in Kraft treten soll, sieht unter anderem eine einheitliche Besteuerung der in- und ausländischen Investmentfonds vor.
Steuersatz
Bisher sind inländische Investmentfonds vollständig von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Ausländische Produkte hingegen sind vor allem bei inländischen Dividenden und inländischen Immobilienerträgen beschränkt steuerpflichtig.
Künftig müssen alle Fonds den einheitlichen Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent abführen, zitiert die Nachrichtenagentur Reuters aus dem Entwurf.
Teilfreistellungs-Verfahren
Für Privatanleger bleiben die Ausschüttungen eines Aktienfonds zu 30 Prozent steuerfrei. Bei Mischfonds soll diese Quote bei 15 Prozent liegen, bei Immobilienfonds mit vorwiegend inländischen Anlagen bei 60 Prozent und bei ausländischen Immobilien bei 80 Prozent.
Besteuerung thesaurierender Fonds
Wenn ein Fonds seine Erträge nicht ausschüttet, sondern reinvestiert (thesauriert), wird ein fiktiver Gewinn beim Anleger ermittelt und besteuert. Verkauft er seine Anteile, wird diese Vorabpauschale mit der dann fälligen Steuer verrechnet.
Des Weiteren soll das geplante Investmentsteuer-Reformgesetz sogenannte Cum-Cum-Geschäfte beim Aktienhandel verhindern.
Von: Svetlana Kerschner
Quelle: DAS INVESTMENT.