„Die bestehende Gesetzeslage bleibt in der Finanzberatung vielfach ungenutzt“, erklärt Hubertus Schmidt. Der Gründer eines Anbieters von Software für Finanzberater weist auf zwei konkrete Möglichkeiten hin, Steuern zu sparen und die eigene Altersvorsorge zu stärken.Sowohl das Alterseinkünftegesetz (AltEinG) als auch das Bürgerenlastungssetz (BürgEntlG-KV) bieten Maklern und Finanzberatern bislang kaum beachtete Beratungsansätze. Die Gesetze betreffen einerseits die Besteuerung von Altersvorsorgebezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und verbessern andererseits die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen oder privaten Basis-Krankenversicherung.
Mit diesen Grundlagen werden potentielle Kunden sehr schnell erkennen, wie sie die zukünftige Liquidität durch Steuereinsparungen in eigenes Altersvorsorgevermögen umwandeln können.
Produkte durch Steuererleichterungen finanzieren
Während sich konventionelle Produkte wie Lebensversicherungen nicht mehr für einen rentierlichen Vermögensaufbau eignen, bietet der Kapitalmarkt hinreichend Möglichkeiten für eine solide Ruhestandsplanung. So können beispielsweise moderne Fondspolicen mit Investmentkern wie kostengünstige Indexfonds (ETFs) bespart werden. Dies kombiniert mit den Steuererleichterungen aus dem AltEinkG und dem BürgEntlG könne die für viele Menschen drohende Rentenlücke schließen helfen.
Ebenso können weitere Förderhebel angesetzt werden, sofern die Investition der künftigen Steuerentlastungen in die private Basisrente oder in die betriebliche Altersvorsorge und Riester-Rente investiert werden. Dies gehört aber sehr sorgfältig durchgerechnet. Finanzportal24 veranstaltet zu diesem Thema im Sommer und bis in den Herbst hinein eine Reihe von Workshops.
Von: Hubertus Schmidt
Quelle: Das Investment