Das Investment: BAI kommentiert Regierungsentwurf zur Fondssteuer

sjb_werbung_das_investment_300_200Das Bundeskabinett verabschiedete heute den Regierungsentwurf des Investmentsteuer-Reformgesetzes. Nach dem Fondsverband BVI meldet sich nun auch der Bundesverband Alternative Investments (BAI) zu Wort – und kritisiert die einheitliche Fondsbesteuerung.

Der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung soll die Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern vereinfachen und den Missbrauch der Gestaltungsspielräume eindämmen. „Gemessen an den verfolgten Zielen bleibt der Regierungsentwurf deutlich hinter den Erwartungen zurück“, erklärt BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer.

Der Gedanke einer einheitlichen Fondsbesteuerung sei nur halbherzig angegangen worden, so Dornseifer. „Im Ergebnis werden Rechtsform, Anlagegegenstände, die Anlegerstruktur und weitere Differenzierungsmerkmale auch zukünftig darüber entscheiden, welchem Besteuerungsregime ein Fonds unterfällt, obwohl dessen Geschäftsmodell oder die Geschäftstätigkeit identisch sind“.

Des Weiteren bezweifelt Dornseifer, ob der Entwurf EU-konform ist. Skeptisch zeigt er sich auch im Bezug auf die Gestaltungssicherheit und die verbesserte Administrierbarkeit.

Positiv: Höhere Teilfreistellungssätze

Doch Dornseifer kann dem Regierungsentwurf auch etwas Gutes abgewinnen. Positiv sieht der BAI-Chef zum Einen die gegenüber dem Referentenentwurf höhere und nach Anlegergruppen differenzierte Teilfreistellungssätze. Außerdem begrüßt er, dass die Steuerbefreiung auf Altersvorsorgeeinrichtungen ausgedehnt wurde.

Weitere positive Aspekte aus der BAI-Sicht ist der Wegfall der zuvor geplanten Einschränkung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen und die Umsatzsteuerbefreiung, die nun auf die Managementvergütung für offene alternative Investmentfonds (AIF) ausgeweitet wurde.

Allerdings sollten aus Dornseifers Sicht auch geschlossene Fonds, die dem KAGB unterliegen, von der Umsatzsteuer befreit werden. „Die im Regierungsentwurf manifestierte sehr enge Interpretation dürfte unionsrechtlich nicht mehr haltbar sein.“

BAI ist nicht der einzige Verband, der den neuen Regierungsentwurf kritisiert. Kurz zuvor meldete sich der Fondsverband BVI zu Wort und forderte Nachbesserungen bei Immobilien- und Mischfonds.

Von: Svetlana Kerschner

Quelle: DAS INVESTMENT.

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