Das Investment: AfW-Gipfel: Finanzmarktnovellierungsgesetz nach Mifid II kommt bis Sommer 2016

sjb_werbung_das_investment_300_200News aus der Regulierungszentrale der Politik: Beim AfW-Hauptstadtgipfel gab es einen weitreichenden Überblick über die wichtigsten laufenden Regulierungsvorhaben. Ein Nachschlag zum LVRG ist demnach nicht vor 2018 zu erwarten.

Michael Meister ist Parlamentarischer Staatssekretär in Bundesfinanzministerium und einer von fünf mit der Finanzmarktregulierung befassten Politikern, die rund 40 Fördermitgliedern des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung in Berlin Rede und Antwort standen.

Zur anstehenden Umsetzung von Mifid II verwies Meister auf den brandneuen 260 Seiten starken Referentenentwurf eines Finanzmarktnovellierungsgesetzes, das derzeit den Interessenvertretern der Branche wie dem AfW zur Kommentierung vorliegt. Bis Mitte November 2015 läuft die Anhörung, dann werden die Branchenstimmen eingesammelt, ausgewertet und der Entwurf zügig zu einer Kabinettsvorlage weiterentwickelt. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum Sommer 2016 abgewickelt werden.

Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Vorgaben

Meister betonte, dass die Politik vom Bild des mündigen Verbrauchers ausgehe und der Notwendigkeit einer Beratung ohne Interessenkonflikte hohe Bedeutung zumesse. „Mit dem neuen Gesetz überarbeiten wir die Vorgaben der Anlageberatung und passen diese den EU-Regelungen an. Dabei versuchen wir an bewährten nationalen Regelungen festhalten, insbesondere bei den Themen Information und Aufsichtslücken“, so Meister.

Dort wo EU-Richtlinien und -Verordnungen Regulierungslücken lassen – etwa beim neuen Produktinformationsblatt –, sollen bestehende nationale Reglungen weitergelten, ohne dass es zu doppelten Regulierungen kommt.

Provisionsgestützte Beratung gleichberechtigt

Die Dualität zwischen Honorarberatung und provisionsgestützter Beratung solle indes unbedingt erhalten bleiben. Durch die erfolgte Regulierung über das Honoraranlageberatungsgesetz habe man das Ziel im Koalitionsvertrag, die Honorarberatung weiterzuentwickeln, umgesetzt. „Wenn man sich die Zahl der Honorarberater anschaut, sind unsere Erwartungen nicht erfüllt worden“, bekannte Meister, der das Potenzial für eine Zunahme der Honorarberatung noch lange nicht ausgeschöpft sieht.

Ein Nebeneinander beider Beratungsformen wird auch in der neuen Gesetzgebung weiterbestehen. „Keine der beiden Beratungsformen soll privilegiert oder benachteiligt werden, darauf werden achten“ betonte Meister vor rund 40 AfW-Fördermitgliedern. Angestrebt ist ein Nebeneinander auf Augenhöhe, auch wenn man das auf europäischer Ebene womöglich anders sehe.

Keine Bafin-Aufsicht über Vermittler

Der CDU-Politiker bekräftigte zudem bereits umgesetzte Regulierungsvorhaben. Die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler und Versicherungsvermittler werde weiterhin bei den Gewerbebehörden bleiben wird und nicht, wie immer wieder von Teilen der Branche gefordert, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) übertragen.

Meister zog zudem ein positives Fazit zum Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG), das im vergangenen Sommer überaus hastig beschlossen wurde. „Unser Ziel war, ökonomisch nicht gerechtfertigte Mittelabflüsse aus der Lebensversicherung zu stoppen“, so Meister.

Das Gesetz sei mit sehr viel Bedacht ausgestaltet worden. Es stärke die Eigenkontrolle des Versicherers, die Rechte des Aufsehers sowie die Generationengerechtigkeit innerhalb der Versichertengemeinschaft. „Garantiert zugesagte Leistungen zu Beginn müssen auch am Ende der Vertragslaufzeit erfüllt werden“, so Meister. Ein nachhaltiger Vertrauensschaden in die Vorsorgeform insgesamt sollte mit dem LVRG verhindert werden können.

LVRG wird nicht nachjustiert

Meister betonte, dass im LVRG eben nicht steht, dass der Höchstzillmersatz von 40 auf 25 Promille begrenzt werden muss. „Darin steht, dass höchstens dieser Anteil von 25 Promille an den Kosten auf den Kunden umgelegt werden darf. Wer höhere Kosten produziert, muss diese gegenüber seinen Kunden, den Aktionären und der Öffentlichkeit rechtfertigen. Aber dazu sagt der Gesetzgeber nichts, außer dass man die Kosten darlegen muss“, so Meister weiter.

Es gebe gegenwärtig keine Überlegungen, das LVRG zu korrigieren oder weitere Versionen dieser Gesetzgebung vorzubereiten. Erst im Jahr 2018 werde es eine turnusgemäße Evaluierung des LVRG geben. „Dann müssen die Anbieter von Lebensversicherungen zeigen, dass das damit verbundene Vertrauen tatsächlich erreicht wurde“, so Meister.

Der jährliche AfW-Hauptstadtgipfel als Forum zum Austausch zwischen Politik und Finanzdienstleistungsbranche fand am 4. November 2015 bereits zum zwölften Mal statt. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung feierte am gleichen Tag sein 23-jähriges Bestehen.

Von: Oliver Lepold

Quelle: DAS INVESTMENT.

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