Die Finanzaufsicht Bafin will Fonds, die als aktiv deklariert sind, aber zu stark am Vergleichsindex kleben, unter die Lupe nehmen. Dabei bedient sie sich der Kennzahl Active Share. Auch ein Verbot der Managementgebühr wäre möglich.
Die Preis- und Gebührengestaltung ist grundsätzlich Sache der Unternehmen. Wer seine Leistungen über längere Zeit unter Wert verkauft, wird auf Dauer nicht überleben. Wer zu hohe Preise für eine eher durchschnittliche Qualität verlangt, verliert Kunden an die Konkurrenz und muss irgendwann ebenfalls schließen. Daher mischt sich der Staat nur selten in die Preisgestaltung von Privatfirmen ein. Das gilt auch für die Fondsbranche.
Doch was passiert, wenn ein Fondsanbieter Geld für eine Leistung verlangt, die er gar nicht erbringt? Zum Beispiel, indem er Fonds, die kaum vom Index abweichen, als aktive Produkte verkauft und dafür die höhere Verwaltungsgebühr kassiert? Dieser Frage geht derzeit die deutsche Finanzaufsicht Bafin zusammen mit der europäischen Wertpapieraufsicht Esma nach. Beide Behörden untersuchen Kennzahlen wie Tracking Error und Active Share, die die Abweichung vom Vergleichsindex messen.
Kriterien zur Identifikation der „closet indexing“-Produkte in Arbeit
Man wolle „valide Kriterien entwickeln, um – noch – aktiv gemanagte Fonds von passiven abgrenzen zu können“, erklärte eine Bafin-Sprecherin auf Nachfrage von DAS INVESTMENT.com. Sobald diese Abgrenzungskriterien auf nationaler und europäischer Ebene endgültig feststehen, will die Bafin deutsche Fonds unter die Lupe nehmen und nach sogenannten „closet indexing“-Produkten suchen.
Umgehen diese Fonds Transparenzpflichten?
Sollte Bafin solche Produkte finden, können sich deren Anbieter auf Nachforschungen gefasst machen. „Sind die Anlagebedingungen, der Verkaufsprospekt oder die wesentlichen Anlegerinformationen unrichtig oder unvollständig, weil sie die tatsächliche Anlagestrategie des Fonds nicht widerspiegeln? Umgehen diese Fonds Transparenzpflichten, die für sie gelten? Beschreiben sie eindeutig den Index, seine Komponenten und die Methode seiner Nachbildung und machen sie Angaben zum Tracking Error, also zur Abweichung vom Vergleichsindex?“, so beschrieb die Bafin-Sprecherin die Fragen, die für die Behörde bei indexnahen Produkten offen bleiben.
Bafin wird prüfen, ob und inwieweit sie gegen die Gebühren vorgehen muss
Und was ist mit den Managementgebühren? Grundsätzlich mischt sich die Aufsichtsbehörde ja nicht in die Gebührengestaltung der Fondsgesellschaften ein. „Berechnet allerdings eine Verwaltungsgesellschaft Gebühren für das aktive Management, obwohl sie den Fonds tatsächlich passiv verwaltet, wird die Bafin prüfen, ob und inwieweit sie auch gegen die Gebühren vorgehen muss“.
Von: Svetlana Kerschner
Quelle: DAS INVESTMENT.