Das Investment: Abschaffung des Garantiezinses: Das halten die Versicherer davon

sjb_werbung_das_investment_300_200Das Bundesfinanzministerium will den Garantiezins abschaffen. Der GDV protestiert, Aktuare und Verbraucherschützer auch. Was aber halten die Versicherer selbst von dem Plan? Wir haben in der Branche mal nachgefragt.

Alte Leipziger

Was halten Sie von diesem Plan der Bundesregierung?

Die Abschaffung eines Höchstrechnungszinses halten wir nicht für den richtigen Weg. Die Lebensversicherung als wichtiges Instrument der langfristigen Altersvorsorge benötigt einen regulativen Korridor, der Sicherheit und Vertrauen für die Kunden schafft.

Ist das ein notwendiger Schritt, um die Branche im Niedrigzinsumfeld weiter zu stabilisieren?

Mit der Frage der Stabilität der Versicherer hat dies nichts zu tun. Die Stabilität eines Anbieters entscheidet sich an der aktuellen Risikotragfähigkeit, also letztlich den Eigenmitteln des Versicherers. Alle bereits bis heute abgeschlossenen klassischen Lebensversicherungen besitzen einen Garantiezins. Die laufend gezahlten Beiträge dieser Versicherungen werden noch über viele Jahre mit dieser Garantie verzinst, so dass eine mögliche Änderung nur sehr langfristig sich auswirken würde.

Fällt damit nicht das Hauptargument für den Verkauf von konventionellen Lebensversicherungen weg? Ist das Produkt dann endgültig tot?

Nein. Auch ohne Höchstrechnungszins werden Versicherer Zinsgarantien geben. Aber es gäbe dann keine obere Grenze mehr, die sich in den letzten Jahrzehnten sehr bewährt hat. Ein Vergleich mit anderen Märkten zeigt den Vorteil dieser Regulierung.

Wenn Sie künftig selbst einen Höchstrechnungszins festlegen können, wie hoch würden Sie diesen ansetzen und warum?

Zur Zeit wäre der Zins sicher nicht höher als die derzeit geltenden 1,25 Prozent.

Guntram Overbeck, Prokurist, Helvetia

Was halten Sie von diesem Plan der Bundesregierung?

Durch das Eingreifen des Staates / der EZB ist ein planvolles Umgehen (wie in der Vergangenheit) mit den Zinsmärkten nicht mehr möglich. Vieles ist politisch- und nicht marktgetrieben. Aus diesem Grunde sind Rechnungszinsen mit Laufzeiten teilweise bis oder über 100 Jahre nicht mehr möglich (eine Rentenversicherung garantiert nicht nur für die Ansparphase, sondern auch für die Rentenphase).

Der Rechnungszins war für Gesellschaften aber nur als Obergrenze verpflichtend. Die Indexpolicen haben den Rechnungszins schon „freiwillig“ auf 0 Prozent gesenkt. Somit gibt es schon konventionelle Kapitalversicherungen („die neue Klassik“) ohne Rechnungszins. Bewerten kann man dieses Vorhaben also schlecht. Der Markt wird auch in Zukunft zeigen, welcher garantierte Zins möglich ist und angeboten wird. Es kann auch sein, dass sich der Markt auf die 0 Prozent Rechnungszins der Indexpolicen einpendelt – oder auch weniger, wenn die EZB ihre Nullzins-Geldpolitik nicht aufgibt.

Ist das ein notwendiger Schritt, um die Branche im Niedrigzinsumfeld weiter zu stabilisieren?

Um die Branche zu stabilisieren, müssen ganz andere Themen angegangen werden. Die alten Rechnungszinsen (zum Beispiel von 4 Prozent) sind davon nicht betroffen.

Fällt damit nicht das Hauptargument für den Verkauf von konventionellen Lebensversicherungen weg? Ist das Produkt dann endgültig tot?

Konventionelle Kapitalversicherungen leben nicht von dem Rechnungszins. Sie leben von der Absicherung der Langlebigkeit und der Absicherung der Altersversorgung mit sicheren Schritten. Durch die Nullzinspolitik der EZB kann eine konventionelle Kapitalversicherung die notwendige Rendite von 5 bis 6 Prozent zur Zeit für einen Normalverdiener nicht mehr erwirtschaften. Sparer sollten – außer sie sind sehr wohlhabend und können sich (Beitrags-)Garantien leisten – auf riskantere, aber renditeträchtigere Anlagen konzentrieren.

Fondspolicen sind in der jetzigen Phase mit die beste Möglichkeit gegen die Nullzinspolitik anzukommen. Oder der Kunde nutzt die Steuereffekte von bAV oder Basisrente, um die niedrige sichere Verzinsung aufzustocken. Fazit: Nicht der Rechnungszins tötet die konventionelle Kapitalversicherung in Raten, sondern die Nullzinspolitik der EZB.

Wenn Sie künftig selbst einen Höchstrechnungszins festlegen können, wie hoch würden Sie diesen ansetzen und warum?

Nehmen Sie einen 30-jährigen Sparer. Dieser geht zu einer Bank und sagt: „Ich möchte einen Sparvertrag bis 67 Jahren abschließen und danach soll das Geld mir ratierlich bis zum 85 Lebensjahr ausgezahlt werden. Über diese 55 Jahre möchte ich einen garantierten Zins haben. Wie hoch ist dieser?“ Wie wird die Bank antworten? Kann die Bank 0 Prozent anbieten? Wenn wir uns in einem politisch getriebenen Geldmarkt befinden, könnte selbst ein Zins von 0 Prozent zu hoch sein. Was ist wenn die negativen Zinsen auch die 10-jährige Staatsanleihe erreichen? Die Frage müsste eigentlich lauten: Kann ein Finanzinstitut (Bank, Versicherungsgesellschaft, …) überhaupt noch für lange Laufzeiten einen Rechnungszins anbieten oder sollte man nicht eher sich auf die Laufzeiten beschränken, die überschaubar sind?

Guido Bader, Vorstand Mathematik, Leben und Kundenservice der Stuttgarter

Was halten Sie von diesem Plan der Bundesregierung?

Die Abschaffung eines einheitlichen Höchstrechnungszinses für die unter Solvency II fallenden Versicherer ist die konsequente Umsetzung der europäischen Vorgaben durch das Bundesfinanzministerium. Die Grundidee, Garantien an die Risikotragfähigkeit der Unternehmen zu koppeln, ist vom Prinzip her richtig und wichtig. Sie räumt den Lebensversicherern deutlich mehr Freiheiten in der Produktgestaltung ein. Dies wird zu einer zunehmenden Heterogenität und auch Komplexität der künftigen Garantieprodukte führen.

Andererseits bergen solche Freiheiten auch die Gefahr, dass einzelne Unternehmen ihre finanzielle Stärke überschätzen, zu hohe Garantien aussprechen und sich dies später als kontraproduktiv für die Kunden herausstellen könnte. Von diesem Blickwinkel aus gesehen, wären gewisse Leitplanken in Form eines auch künftig vorgegebenen Höchstrechnungszinses wünschenswert. Allerdings glauben wir nicht, dass der Gesetzgeber hier noch Änderungen an den Entwürfen vornimmt. Es bleibt also zu hoffen, dass alle Unternehmen gewissenhaft mit den neuen Freiheiten umgehen und neue Produkte mit maßvollen, langfristig finanzierbaren Garantien anbieten werden.

Ist das ein notwendiger Schritt, um die Branche im Niedrigzinsumfeld weiter zu stabilisieren?

Mit diesem Schritt ist eine weitere Stabilisierung im Niedrigzinsumfeld möglich. Es bleibt aber abzuwarten, ob alle Unternehmen diese Möglichkeit auch zielgerichtet nutzen werden.
Fällt damit nicht das Hauptargument für den Verkauf von konventionellen Lebensversicherungen weg? Ist das Produkt dann endgültig tot?

Der Wegfall eines vom Bundesfinanzministerium vorgegebenen Höchstrechnungszinses bedeutet nicht, dass der Garantiezins in den Produkten wegfällt. Jedes Unternehmen kann und muss für sich selbst einen eigenen Höchstrechnungszins festlegen. Das kann auch ein Zinssatz mit verschiedenen Stufen sein, zum Beispiel x Prozent in den ersten 15 Vertragsjahren und y Prozent ab Jahr 16. Wenn Unternehmen weiterhin solche Produkte mit jährlichen Garantien anbieten, dann ändert sich für die Kunden nicht viel – allenfalls die Garantiehöhe. Abgesehen davon ändert sich der kollektive Sparprozess über den Deckungsstock nicht. Aber gerade dieser kollektive Sparprozess macht den Charme der Klassik-Produkte aus und nicht die Höhe oder die konkrete Ausgestaltung der Garantien. So gesehen ist diese Änderung eher eine Chance für die konventionellen Produkte als deren Ende.

Wenn Sie künftig selbst einen Höchstrechnungszins festlegen können, wie hoch würden Sie diesen ansetzen und warum?

Wir haben noch keine kommunizierbare Vorstellung entwickelt, wie unsere konventionellen Produkte künftig aussehen und welche Garantien sie enthalten werden. Die Garantiehöhe muss sich aber an den derzeit am Kapitalmarkt erzielbaren Zinsen sowie an der Risikotragfähigkeit unseres Unternehmens orientieren. Um die Garantien langfristig darstellen zu können, muss die Kalkulation auch noch ausreichend Sicherheiten enthalten. Das ist im derzeitigen Zinsumfeld eine schwierige Aufgabe. Aber wir werden hier definitiv Anstrengungen unternehmen, um unseren Kunden auch künftig attraktive Klassik-Produkte anzubieten – wie auch immer diese dann aussehen.

Basler

Was halten Sie von diesem Plan der Bundesregierung?

Der GDV sieht in seiner Stellungnahme die Abschaffung des Höchstrechnungszins kritisch. Das sehen wir aus den vom GDV genannten Gründen ebenso.

Ist das ein notwendiger Schritt, um die Branche im Niedrigzinsumfeld weiter zu stabilisieren?

Nein, ist es nicht. Es handelt sich um eine Anpassung der entsprechenden Verordnungen im Zuge der Solvency-II-Umsetzung. Ganz im Gegenteil: Das Aufrechterhalten der Höchstrechnungszinsverordnung wäre für eine einheitliche, vorsichtige Kalkulation in der ganze Branche förderlich.

Fällt damit nicht das Hauptargument für den Verkauf von konventionellen Lebensversicherungen weg? Ist das Produkt dann endgültig tot?

Nein, das Entfallen eines einheitlichen Höchstrechnungszinses bedeutet ja nicht automatisch, dass die Versicherer von sich aus keine Garantieverzinsung mehr anbieten. Für den Kunden unattraktiv sind konventionelle Produkte aufgrund der niedrigen Verzinsung bereits heute.

Wenn Sie künftig selbst einen Höchstrechnungszins festlegen können, wie hoch würden Sie diesen ansetzen und warum?

Diese Frage können wir heute nicht beantworten. Letztlich müsste dieser Zins unter Solvency-II-Gesichtspunkten langfristig tragbar sein.

Sehen Sie sich in ihrer Strategie nun bestätigt? Unabhängig von der Frage des Höchstrechnungszinses sind konventionelle Produkte aufgrund der Kapitalmarktsituation sowohl für Kunden als auch für LV-Unternehmen unattraktiv. Daher haben wir den Ausstieg aus dieser Produktgattung bereits beschlossen und eingeleitet. Es gibt am Markt mittlerweile wesentlich attraktivere Produkte. Wir haben mit dem Vario-Konzept – bei dem der Kunden sehr flexibel in den Deckungsstock und Fonds investieren kann – bereits eine entsprechende Produktlinie auf den Markt gebracht.

Zurich

Was halten Sie von diesem Plan der Bundesregierung?

Eine Reduzierung von Regulierungsvorschriften ist grundsätzlich positiv. Allerdings ging die Empfehlung der DAV in eine andere Richtung. Die Ausgestaltung aus Bilanz- und Produktsicht wird in den einzelnen Häusern individuell ausgelotet werden müssen.

Ist das ein notwendiger Schritt, um die Branche im Niedrigzinsumfeld weiter zu stabilisieren?

Nein.

Fällt damit nicht das Hauptargument für den Verkauf von konventionellen Lebensversicherungen weg? Ist das Produkt dann endgültig tot?

Nein, auf die Zukunft dieser Produktlinie hat der Wegfall des Höchstrechnungszinses kaum Auswirkungen. Konventionelle Produkte kann es weiterhin geben. Wenn Unternehmen einen noch kleineren als den heutigen Höchstrechnungszins ansetzen, so ist es noch schwerer dem Kunden Beitragsgarantien auszusprechen. Allerdings entstehen auch Performance-Chancen zum Beispiel durch Überschüsse.

Wenn Sie künftig selbst einen Höchstrechnungszins festlegen können, wie hoch würden Sie diesen ansetzen und warum?

Zunächst wäre einmal zu klären, welche Sicherheitsmargen im Zins künftig benötigt werden. Das wird sicher auch auf Ebene der DAV besprochen. Kurzfristige eigene Festlegungen sind eher nicht zu erwarten.

Sehen Sie sich in ihrer Strategie nun bestätigt?

Unser strategischer Fokus bleibt auch weiterhin auf Biometrie und fondsgebundenen Produkten.

Signal Iduna

Was halten Sie von diesem Plan der Bundesregierung?

Wir sehen es kritisch, den Höchstrechnungszins für Neuverträge klassischer Lebensversicherungen abzuschaffen. Vielmehr sollten modifizierte Regelungen für den Höchstrechnungszins eingeführt werden, wie sie zum Beispiel die Deutsche Aktuarvereinigung vorschlägt.

Ist das ein notwendiger Schritt, um die Branche im Niedrigzinsumfeld weiter zu stabilisieren?

Nein, wir halten das nicht für notwendig.

Fällt damit nicht das Hauptargument für den Verkauf von konventionellen Lebensversicherungen weg? Ist das Produkt dann endgültig tot?

Nein. Vom Bundesfinanzministerium (BMF) wird zwar die Abschaffung des bisher per Verordnung festgelegten Höchstrechnungszinses vorgeschlagen. Dennoch könnten die Lebensversicherer weiterhin einen Garantiezins zusichern, der dann unternehmensindividuell wäre. In diesem Zusammenhang weisen wir ergänzend darauf hin, dass bestehende Lebensversicherungsverträge nicht betroffen wären.

Wenn Sie künftig selbst einen Höchstrechnungszins festlegen können, wie hoch würden Sie diesen ansetzen und warum?
Zunächst bleibt festzuhalten, dass es sich derzeit um einen Referentenentwurf des BMF handelt, der nun noch die parlamentarischen Gremien zu durchlaufen hat. Sobald sich die Ausgestaltung des endgültigen Gesetzes abzeichnet, werden wir die Auswirkungen für unser Haus im Detail prüfen.

Sehen Sie sich in ihrer Strategie nun bestätigt?

Signal Iduna hält an der Lebensversicherung mit Garantien (auch klassisch) fest. Wir haben seit Jahren mit Siggi (Signal Iduna Global Garant Invest) ein hochmodernes Fondsprodukt als dynamisches Drei-Topf-Hybrid im Angebot, bei dem ein Garantieniveau zwischen 0 und 100 Prozent wählbar ist. Fast 90 Prozent der Kunden wählen die volle Garantie. Wir sehen dies als Bestätigung unserer Einschätzung. Insofern sind wir für die Zukunft produktseitig sehr gut aufgestellt.

Gothaer

Was halten Sie von diesem Plan der Bundesregierung?

Bei den Referentenentwürfen zu den VAG-Verordnungen handelt sich um Folgeänderungen, die auf Grundlage des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen notwendig geworden sind und primär der Anpassung an die neuen Solvency II-Vorschriften dienen.

Der Höchstrechnungszins ist seit Jahrzehnten etabliert und eine wichtige Stütze des allgemeinen Vorsichtsprinzips in der Reservierung deutscher Lebensversicherungsverträge. Die Einführung von Solvency II könnte jedoch zum Anlass genommen werden, den Höchstrechnungszins zu modernisieren. Er sollte jedoch beibehalten werden.

Fällt damit nicht das Hauptargument für den Verkauf von konventionellen Lebensversicherungen weg? Ist das Produkt dann endgültig tot?

Nein. Auch bei einem Entfall des Höchstrechnungszinses können konventionelle Lebensversicherungen mit Garantien offeriert werden.

Wenn Sie künftig selbst einen Höchstrechnungszins festlegen können, wie hoch würden Sie diesen ansetzen und warum?

Ein etwaiger Reservierungszins würde sich sicherlich an dem heutigen Höchstrechnungszins orientieren.

Sehen Sie sich in ihrer Strategie nun bestätigt?

Die Gothaer plant keinen Rückzug aus der konventionellen Lebensversicherung. Eine Bestätigung eines Vorgehens von Marktteilnehmern können wir aus den VAG-Verordnungen nicht ableiten.

Axa

Zunächst handelt es sich erst um einen Entwurf aus dem BMF, der unter anderem vorsieht, den Höchstrechnungszins Anfang 2016 aufzuheben. Damit ist eine Änderung noch nicht gesetzt.

Wir schließen uns in dieser Angelegenheit den Aussagen des GDV hierzu an: „Zur Gewährleistung einer einheitlich vorsichtigen Kalkulation sind für langlaufende Lebensversicherungsprodukte mit Zinsgarantien, die nicht vollständig gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert sind, auch in Zukunft Vorgaben für den höchstzulässigen Rechnungszins nötig.“

Den Lebensversicherern bleibt es gemäß des BMF-Vorschlags allerdings weiterhin freigestellt, garantierte Leistungen mit garantierten Zinsen anzubieten. In dem Fall wäre allerdings über Risikomodelle und Marktbewertungen nachzuweisen, dass der Anbieter das Risiko dauerhaft tragen kann.

Hauptargument für eine Rentenversicherung ist jedoch die Absicherung des sogenannten Langlebigkeitsrisikos, der Garantiezins ist hier nur ein Aspekt, der in Zeiten dauerhaft niedriger Zinsen zudem an Gewicht verliert. Ein rein konventionelles Produkt ist schon heute aus Kundensicht aufgrund der hohen Renditeabstriche, die man bei einer reinen Anlage im Deckungsstock machen muss, nicht mehr erste Wahl.

Wir bieten nach wie vor die klassische Rentenversicherung an, gehen jedoch in Beratungsgesprächen auch konkret auf diesen Punkt ein. Um Kunden einen Ausweg aus dem Dilemma zu zeigen, haben wir bereits  2014 die Relax Rente auf den Markt gebracht. Sie bietet Sicherheit in Form der Bruttobeitragsgarantie und  bietet gleichzeitig über eine Indexpartizipation und eine reine Fondsanlage Renditechancen der Kapitalmärkte. An dieser Stelle sehen wir die Zukunft der privaten Rentenversicherung – mit so viel Garantie wie nötig und so viel Renditechancen wie möglich.

Von: Karen Schmidt

Quelle: DAS INVESTMENT.

Siehe auch

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