Anbei erhalten Sie wichtige Informationen zur Fortsetzung der Liquidation des Immobilien- Sondervermögens „AXA Immoselect“, für das ab dem 21. Oktober 2014 die Depotbank des Fonds – CACEIS Bank Deutschland GmbH (CACEIS) – verantwortlich ist.
Nachdem die AXA Investment Managers Deutschland GmbH das Verwaltungsrecht im Oktober 2011 gekündigt hat, befindet sich das Sondervermögen AXA Immoselect in Liquidation. Mit Ablauf der Kündigungsfrist geht das treuhänderisch für die Anleger gehaltene Eigentum an den Vermögensgegenständen des Sondervermögens per Gesetz auf CACEIS über.
Die Depotbank CACEIS Bank Deutschland GmbH hat nach dem 20. Oktober 2014 die Aufgabe, die im Sondervermögen verbliebenen Vermögensgegenstände unter Wahrung der Interessen der Anleger zu veräußern, mit dem Ziel alle verbliebenen Vermögensgegenstände grundsätzlich innerhalb von drei Jahren veräußert zu haben. Die Depotbank hat nicht den Auftrag zur dauerhaften Verwaltung, sondern zur Auflösung des Sondervermögens und zur Verteilung der Erlöse an die Investoren.
Diese und weiterführende Informationen erhalten Sie in beiliegendem Schreiben der KVG und der Depotbank. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft und der Depotbank handelt.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Fortsetzung der Liquidation des Immobilien-Sondervermögens „AXA Immoselect“ der AXA Investment Managers Deutschland GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur Fortsetzung der Liquidation des Immobilien- Sondervermögens „AXA Immoselect“, für das ab dem 21. Oktober 2014 die Depotbank des Fonds – CACEIS Bank Deutschland GmbH (CACEIS) – verantwortlich ist.
Einführung und Hintergrundinformation Die CACEIS Bank Deutschland GmbH ist aktuell die Depotbank für das Immobilien-Sondervermögen „AXA Immoselect“ der AXA Investment Managers Deutschland GmbH.
Die CACEIS Bank Deutschland GmbH hat ihren Sitz in der Lilienthalallee 34-36, 80939 München (BLZ 701 205 00, Registergericht München HRB 119107) und verfügt über einen weiteren Standort in Frankfurt. Sie ist ein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes und wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24- 28, 60439 Frankfurt) beaufsichtigt. Zum 4. November 2014 geht die Aufsicht auf die Europäische Zentralbank über.
Schwerpunkt des Geschäfts ist die Verwahrung im Sinne des Depotgesetzes, die Abwicklung von Geschäften in Finanzinstrumenten, die Ausübung der Depotbank-, bzw. Verwahrstellenfunktion nach den Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches und die Anbindung der Kunden an Clearingdienstleistungen.
CACEIS bietet die Dienstleistungen ausschließlich professionellen Kunden oder geeigneten Gegenparteien im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes an.
Die Bank gehört zur französischen CACEIS Gruppe, welche weltweit umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Fondsadministration, Depotbank und Custody erbringt. Die CACEIS Gruppe ist eine der weltweit führenden Anbieter für Asset Servicing und eine der größten Depotbanken, sowie der führende Fondsadministrator in Europa (Stand 31. Dezember 2013). Die französischen Banken Crédit Agricole (85%) und Natixis (15%) sind die Gesellschafter der CACEIS Gruppe.
Kurzfassung des Liquidationsauftrags von CACEIS für den „AXA Immoselect“ Nachdem die Kapitalanlagegesellschaft AXA Investment Managers Deutschland GmbH das Verwaltungsrecht im Oktober 2011 gekündigt hat, befindet sich das Sondervermögen AXA Immoselect in Liquidation. Mit Ablauf der Kündigungsfrist geht das treuhänderisch für die Anleger gehaltene Eigentum an den Vermögensgegenständen des Sondervermögens per Gesetz auf CACEIS über.
Die Depotbank CACEIS Bank Deutschland GmbH hat nach dem 20. Oktober 2014 die Aufgabe, die im Sondervermögen verbliebenen Vermögensgegenstände unter Wahrung der Interessen der Anleger zu veräußern, mit dem Ziel alle verbliebenen Vermögensgegenstände grundsätzlich innerhalb von drei Jahren veräußert zu haben. Die Depotbank hat nicht den Auftrag zur dauerhaften Verwaltung, sondern zur Auflösung des Sondervermögens und zur Verteilung der Erlöse an die Investoren. Um diese Aufgabe effizient lösen zu können, hat die CACEIS Bank Deutschland GmbH eine Immobilien- Kapitalverwaltungsgesellschaft mit der operativen Durchführung von Teilaufgaben beauftragt. Nach einer umfassenden und gewissenhaften Prüfung hat sich CACEIS für die AXA Investment Managers Deutschland GmbH als Partner entschieden.
AXA Investment Managers Deutschland GmbH hat den Auftrag, die bisherigen administrativen Aufgaben im Hinblick auf das Immobilienportfolio, beispielsweise die Verwaltung der Objekte und die Fondsbuchhaltung, weiterhin vorzunehmen und die Verkaufsanstrengungen bezüglich der verbliebenen Objekte unter den oben genannten geänderten rechtlichen Bedingungen fortzusetzen sowie im Sinne der Anleger den Abschluss so vorzubereiten, dass CACEIS die Verkaufsunterlagen prüfen und die finale Verkaufsentscheidung fällen kann.
Was geht mit der Beendigung des Verwaltungsrechts der AXA Investment Managers Deutschland auf CACEIS über? Mit der Beendigung des Verwaltungsrechts der AXA Investment Managers Deutschland GmbH geht das Sondervermögen AXA Immoselect per Gesetz auf CACEIS über. Von den ehemals 66 Objekten sind bis zum 20. Oktober 2014 bereits 57 verkauft. Die verbleibenden Immobilien und sonstigen Vermögensgegenstände gehören weiterhin zum Sondervermögen und sind nunmehr von CACEIS zu verwalten. Neben den Immobilien und sonstigen Vermögenswerten bestehen allerdings auch bestimmte Verbindlichkeiten fort, welche AXA Investments Managers Deutschland GmbH für Rechnung des Sondervermögens eingegangen ist und die wirtschaftlich vom Sondervermögen zu tragen sind.
Mit dem Übergang des Sondervermögens auf die CACEIS ist der Investmentvertrag zwischen AXA Investment Managers Deutschland GmbH und den Anlegern beendet. Die Anleger haben keinen Anspruch mehr gegen AXA Investments Managers Deutschland GmbH auf Auszahlung des durch den Anteilschein verbrieften Anteilwertes, sondern einen schuldrechtlichen Anspruch gegen CACEIS auf Auszahlung der erzielten Liquidationserlöse.
Aufgaben von CACEIS CACEIS hat insbesondere die Aufgabe, das verbliebene Sondervermögen unter Wahrung der Interessen der Anleger, aber unter der Prämisse des sicheren Abverkaufs der Vermögensgegenstände zu liquidieren.
Nach den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sollen die Vermögensgegenstände grundsätzlich innerhalb von drei Jahren nach Übergang auf die Depotbank verkauft sein. Die Depotbank ist nach den Vorgaben der BaFin dabei verpflichtet, die übergegangenen Vermögensgegenstände „zum bestmöglichen, am Markt realisierbaren Verkaufspreis zu veräußern“ (BaFin Schreiben GZ WA 42-Wp-2136-2012/0039 vom 27. November 2012 abrufbar unter http://www.bafin.de), sie unterliegt aber sonst keinen Vorgaben bezüglich der Höhe der zu erzielenden Erlöse, insbesondere ist sie nicht an den letzten festgestellten Gutachterwert gebunden.
Vorgehen der Depotbank Mit Beendigung des Verwaltungsrechts der AXA Investment Managers Deutschland GmbH übernimmt CACEIS die Abwicklung des Immobilien-Sondervermögens. Um diese Aufgabe effizient bewältigen zu können, hat sich CACEIS entschieden, eine Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaft mit internationaler Expertise mit der operativen Durchführung von Teilaufgaben der Abwicklung zu beauftragen. Dabei hat CACEIS aus den vorgenannten Gründen entschieden, das Mandat an AXA Investment Managers Deutschland GmbH als Partner zu vergeben. Demnach erbringt AXA Investment Managers Deutschland GmbH ab dem 21. Oktober die entsprechenden Dienstleistungen.
Vergütung von CACEIS Für Ihre Abwicklungstätigkeiten hat CACEIS Anspruch auf Ersatz angemessener Auslagen und auf Vergütung ihrer Tätigkeit. Bei der Erhebung dieser Vergütung orientiert sie sich an der bisherigen Tätigkeit der Kapitalanlagegesellschaft. Ab dem 21. Oktober 2014 wird CACEIS bis auf weiteres eine Vergütung in Höhe von 0,6% p.a. erheben. Aus dieser Vergütung trägt CACEIS auch die Kosten für die von AXA Investment Managers Deutschland GmbH erbrachten Dienstleistungen. Die bisher von CACEIS vereinnahmte Depotbankgebühr entfällt dagegen.
Ausschüttungen CACEIS übernimmt die Verteilung der Liquidationserlöse an die Anleger nach den gesetzlichen Vorgaben.
Hierbei ist zu beachten, dass CACEIS Ausschüttungen nur dann und nur insoweit vornehmen wird, als ausgeschlossen werden kann, dass die zum Sondervermögen gehörenden Mittel noch für Aufwendungen benötigt werden, die für das Sondervermögen getätigt wurden.
Aus diesem Grund wird die letzte Ausschüttung nicht mit dem Verkauf des letzten Objektes, sondern erst nach der Bereinigung oder Verjährung aller möglichen Verpflichtungen (wie z.B.
Gewährleistungsverbindlichkeiten, steuerliche Verbindlichkeiten, etc.) erfolgen, die vom Sondervermögen zu tragen sind.
Bewertung CACEIS wird weiterhin Wertermittlungsgutachten zu den im Sondervermögen verbliebenen Objekten von den bisher mit der Wertermittlung betrauten Sachverständigen einholen, so dass unverändert ein Anteilspreis veröffentlicht werden kann.
Reporting In Zusammenarbeit mit AXA Investment Managers Deutschland GmbH wird CACEIS weiterhin Informationen zur Abwicklung des AXA Immoselect über die Website http://www.axa-immoselect.de einstellen. Zusätzlich wird CACEIS jährlich sowie an dem Tag, an dem die Abwicklung des Sondervermögens beendet ist, einen von ihrem Abschlussprüfer testierten Abwicklungsbericht erstellen und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
Ansprechpartner für Anlegerfragen Für Fragen stehen dem Anleger weiterhin der persönliche Berater oder Kundenbetreuer zur Verfügung.
Bei weitergehenden Fragen unterstützt AXA Investment Managers Deutschland GmbH die Berater und Kundenbetreuer bei der Beantwortung von Fragen.
Mit freundlichen Grüßen AXA Investment Managers Deutschland GmbH CACEIS Bank Deutschland GmbH Die Geschäftsführung Die Geschäftsführung Rechtliche Hinweise: Die das Sondervermögen AXA Immoselect verwaltende Kapitalanlagegesellschaft AXA Investment Managers Deutschland GmbH hat die Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens zum 20.10.2014 erklärt und gleichzeitig die Anteilscheinausgabe und Anteilscheinrückname endgültig eingestellt.
Demzufolge stellen die in dieser Investoren-Mitteilung enthaltenen Informationen kein Vertragsangebot bzw. keine Anlageberatung oder -empfehlung durch AXA Investment Managers Deutschland GmbH dar, sondern bezwecken die Anleger zusammenfassend über die wesentlichen Aktivitäten des Fondsmanagements während der Liquidation zu informieren.
Infolge vereinfachter Darstellungen vermag dieses Dokument nicht sämtliche Informationen darzustellen und könnte daher subjektiv sein.
Die enthaltenen Meinungsaussagen geben unsere aktuelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung wieder, die sich jederzeit ohne Hinweis ändern kann. Sofern Sie eine Anlageberatung oder eine Aufklärung über die mit dem Erwerb von Anteilen an Investmentfonds verbundenen Risiken oder über die steuerliche Behandlung der Investmentfonds wünschen, bitten wir Sie, sich mit Ihrem Finanz- bzw.
Steuerberater in Verbindung zu setzen.
Die in dieser Investoren-Mitteilung enthaltenen Informationen, Daten, Zahlen, Aussagen, Analysen, Prognose- und Simulationsdarstellungen, Konzepte sowie sonstige Angaben beruhen auf unserem Sach- und Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung.
Dennoch kann es zu unbeabsichtigten fehlerhaften Darstellungen kommen. Auch können die genannten Angaben jederzeit ohne Hinweis geändert werden. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Angaben wird nicht übernommen.
Stand 20.10.2014