Wallberg hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 10. September 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | WKN | Aufnehmender Fonds | WKN |
---|---|---|---|
ACATIS Champions Select – WALLBERG ACATIS Value Inside | 984336 | ACATIS Global Value Total Return UI | A1JGBX |
Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 28. August 2014 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
HINWEIS
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Verschmelzungsinformationen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung der beiden Fonds ?ACATIS CHAMPIONS SELECT – WALLBERG ACATIS VALUE INSIDE? und ?Acatis Global Value Total Return UI? Bei beiden Fonds handelt es sich um sogenannte OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG (im Folgenden ?OGAW?). Der ?ACATIS CHAMPIONS SELECT – WALLBERG ACATIS VALUE INSIDE? (übertragender OGAW) soll auf den ?Acatis Global Value Total Return UI? (übernehmender OGAW) verschmolzen werden. Der übertragende OGAW ist ein Teilfonds eines rechtlich unselbständigen Sondervermögens nach Luxemburger Recht (fonds commun de placement) im Sinne von Artikel 181 des (Luxemburger) Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen. Der übernehmende OGAW ist ein OGAWSonderverm
ögen im Sinne des (deutschen) Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, (?Gesellschaft?) verwaltet den übernehmenden OGAW ?Acatis Global Value Total Return UI?, (ISIN: DE000A1JGBX4). Der übertragende OGAW ?ACATIS CHAMPIONS SELECT – WALLBERG ACATIS VALUE INSIDE? (ISIN: LU0140872143) wird hingegen von Wallberg Invest S. A., Luxemburg, verwaltet.
Als Depotbank bzw. Verwahrstelle (im Folgenden ?Verwahrstelle?) fungiert für den übernehmenden OGAW ?Acatis Global Value Total Return UI? die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main. Die Verwahrstelle des übertragenden OGAW ist hingegen die DZ PRIVATBANK S.A., Luxemburg.
Bei der geplanten Verschmelzung handelt es sich um eine Verschmelzung durch Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände (in Form von liquiden Mitteln) und Verbindlichkeiten des übertragenden OGAW auf den übernehmenden OGAW (Verschmelzung durch Aufnahme).
Fondsname
?ACATIS CHAMPIONS SELECT –
WALLBERG ACATIS VALUE INSIDE
? (übertragender OGAW)
?Acatis Global Value Total Return
UI? (übernehmender OGAW)
WKN / ISIN ?984336 / LU0140872143 ?A1JGBX / DE000A1JGBX4
Ziele und Anlagepolitik ?Der Teilfonds strebt als Anlageziel
einen angemessenen Wertzuwachs
in der Teilfondswährung
an.
Um dies zu erreichen, wird der
so genannte Value-Ansatz verfolgt.
Hierzu soll gezielt in unterbewertete
oder besonders
ertrags- und substanzstarke
Unternehmen investiert werden.
Dies erfolgt vor Allem
durch systematische, auf
?Der OGAW strebt als Anlageziel
einen möglichst hohen Wertzuwachs
an.
Um dies zu erreichen, investiert
der OGAW in verschiedene Anlageklassen.
Der Fonds soll
überwiegend in Aktien von Unternehmen
investiert sein, die
auf Grund der traditionellen
Aktienanalyse (fundamentale
unternehmensspezifische Bewertungsanalyse
verschiedener
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Kennziffern gestützte Aktienselektion.
Der Teilfonds investiert
somit insbesondere in Unternehmen,
die aufgrund eines
großen oder besonders stabilen
Unternehmenswachstums,
einer vorübergehenden Unterbewertung,
einer aktiven Aktion
ärspolitik oder einer guten
Bonität einen hohen Wertzuwachs
erwarten lassen. Zudem
wird gezielt in Wertpapiere investiert,
deren Entwicklung
durch publizierungspflichtige
Informationen der handelnden
Organe von Aktienunternehmen
positiv beeinflusst wird.
Zur Erreichung der Anlageziele
wird vorwiegend weltweit in
börsennotierte oder an einem
anderen geregelten Markt gehandelte
Aktien, Zertifikate
und Anleihen aller Art investiert.
Investitionen in Zertifikate
können sowohl zur Risikoreduzierung
gegenüber der Direktanlage
in Aktien eingesetzt
werden, als auch zur
Gewinnoptimierung beitragen.
Einzeltitel) ausgewählt wurden.
Dabei ist beabsichtigt, vorwiegend
in Unternehmen zu investieren,
die nach mindestens einem
Kriterium (unterbewertete
Unternehmenssubstanz; hohe
Ertragskraft, die sich nicht im
Börsenkurs widerspiegelt;
überdurchschnittlich hohe Aussch
üttungen; vernachlässigte
Branchen oder Länder oder
überschätzte Krisen) unterbewertet
sind.
Derivateeinsatz ?Der Teilfonds kann Finanzinstrumente,
deren Wert von künftigen
Preisen anderer Vermö-
gensgegenstände abhängt
(“Derivate”) zur Absicherung
oder Steigerung des Teilfondsverm
ögens einsetzen.
?Der OGAW kann Derivatgeschäfte
tätigen, um Vermögenspositionen
abzusichern oder um hö-
here Wertzuwächse zu erzielen.
Risiko- und Ertragsprofil
(SRRI)
?Der Teilfonds ist derzeit in der
Risikostufe 6 (6 von 7) eingestuft,
weil die Anteilpreise sehr
stark schwankten und deshalb
die Gewinnchance, aber auch
das Verlustrisiko sehr hoch
sein kann.
?Der Teilfonds ist derzeit in der
Risikostufe 5 (5 von 7) eingestuft,
weil die Anteilpreise verh
ältnismäßig stark schwankten
und deshalb die Gewinnchance,
aber auch das Verlustrisiko
verhältnismäßig hoch sein
kann.
Berechnung des Nettoinventarwerts
? An jedem Tag der Bankarbeitstag
in Luxemburg ist, mit Ausnahme
des 24. und 31. Dezember
eines jeden Jahres
?An jedem Tag der Bankarbeitstag
in Deutschland ist, mit Ausnahme
des 24. und 31. Dezember
eines jeden Jahres
Cut-Off-Zeiten ? 17.00 Uhr ? 16.00 Uhr
Ertragsverwendung ?ausschüttend ?thesaurierend
Verwaltungsvergütung
?max. 0,07% p.a. zzgl. 5.000,-
p.a.
?max. 1,20 % p.a.
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Berater- bzw. Asset-
Managementvergütung
?max. 1,25% p.a. ?max. 0,50 % p.a.
Verwahrstellenvergütung
?max. 0,12% p.a. mind. 2.000,-
p.M.
?max. 0,10 % p.a. (min.
? 10.000,00 p.a.)
Zentralverwaltungs-
Vergütung
?max. 0,03% zzgl. 1.000,- p.M. ?nicht vorgesehen
Register- und Transfer-
Stellenvergütung
?max. 30,- Euro je Anlagekonto ?nicht vorgesehen
Vertriebsstellenvergütung ?max. 0,5% p.a. ?nicht vorgesehen
Laufende Kosten ?3,19 % p.a. ?1,52 % p.a.
Fondswährung ?EUR ?EUR
Erfolgsabhängige Vergü-
tung
?bis zu 10 %, der über einer definierten
Mindestperformance
von 7,0 % p.a. hinausgehenden
Anteilwertentwicklung.
?bis zu 15 % (Höchstbetrag) des
Betrages, um den die Anteilwertentwicklung
am Ende einer
Abrechnungsperiode den Anteilwert
am Anfang der Abrechnungsperiode
um 6 %
übersteigt (Wertsteigerung), jedoch
höchstens bis zu 10 %
des Durchschnittswertes des
OGAW in der Abrechnungsperiode.
Ausgabeaufschlag ?bis zu 5,50 % ?5,00 %
Rücknahmeabschlag ?keinen ?keinen
Geschäftsjahr ?1. Oktober – 30. September ?1. Januar – 31. Dezember
Fondsdomizil ?Luxemburg ?Deutschland
Vertriebsländer ?Luxemburg, Deutschland ?Deutschland, Luxemburg
Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung
Durch die Verschmelzung wird eine Erhöhung des Anlagevolumens erzielt, wodurch die Wettbewerbsf
ähigkeit des übernehmenden OGAW gesteigert wird. Zudem ermöglicht ein höheres Fondsvolumen
grundsätzlich eine breitere Diversifikation.
Der übernehmende OGAW weist ein höheres Fondsvolumen auf als der übertragende OGAW ?ACATIS
CHAMPIONS SELECT – WALLBERG ACATIS VALUE INSIDE?, weshalb aus Effizienz- und Praktikabilit
ätsgründen der ?Acatis Global Value Total Return UI? als übernehmender OGAW festgelegt wurde.
Potenzielle Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger
Der Kern des Anlagekonzeptes des übertragenden sowie des übernehmenden OGAW ist ein unter
fundamentalen Gesichtspunkten zusammengestelltes globales Aktienportfolio.
Anleger des übertragenden OGAW sollten berücksichtigen, dass das Risiko- und Renditeprofil (SRRI)
des OGAW zukünftig der Anlagestrategie des übernehmenden OGAW entspricht. Grundsätzlich sind
beide OGAW hinsichtlich ihrer Ertragsstruktur und Risikostruktur vergleichbar. Die mit der Anlage im
übernehmenden OGAW verbundenen marktbedingten Kursschwankungen werden hinsichtlich der
Schwankungsbreite mittelfristig aller Voraussicht nach nicht wesentlich vom übertragenden OGAW
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?ACATIS CHAMPIONS SELECT – WALLBERG ACATIS VALUE INSIDE? abweichen. Beide OGAW können
Derivate einsetzen, um Vermögenspositionen abzusichern oder um höhere Wertzuwächse zu
erzielen. Das Risikoprofil (SRRI) des übertragenden OGAW ?ACATIS CHAMPIONS SELECT – WALLBERG
ACATIS VALUE INSIDE? ist derzeit in Risikoklasse 6 (von 7) gemäß Leitlinie CESR 10-673 zur
Umsetzung der UCITS IV/ OGAW IV-Richtlinie eingestuft. Das Risikoprofil (SRRI) des übernehmenden
OGAW ?Acatis Global Value Total Return UI? ist hingegen derzeit in Risikoklasse 5 (von 7) gemäß
oben genannter Leitlinie eingestuft. Die Risikoeinstufung beider OGAW kann sich im Zeitablauf gem
äß der o.g. Leitlinie ändern.
Eine Neuordnung der Portfolios beider OGAW ist vor dem Übertragungsstichtag nicht geplant. Auch
nach der Verschmelzung wird der übernehmende OGAW an seiner bisherigen Portfoliostruktur festhalten,
sofern die dann aktuelle Marktsituation nichts anderes erfordert.
Die Kostenstruktur des übertragenden und des übernehmenden OGAW stellt sich wie folgt dar:
Die Kosten, die im Laufe des Geschäftsjahres dem Fondsvermögen abgezogen werden (?Laufende
Kosten?), lagen im letzten Geschäftsjahr des übertragenden OGAW bei 3,19 %. Die laufenden Kosten
des übernehmenden OGAW lagen im letzten Geschäftsjahr hingegen bei 1,52 %.
Im übertragenden OGAW fallen eine Zentralverwaltungsvergütung (max. 0,03% zzgl. 1.000,- p.M.),
Register- und Transfer-Stellenvergütung (max. 30,- Euro je Anlagekonto) sowie eine Vertriebsstellenverg
ütung (max. 0,5% p.a) an. Diese Kosten werden im übernehmenden OGAW hingegen nicht
berechnet.
Der Ausgabeaufschlag ist mit 5,50 % im übertragenden OGAW etwas höher als beim übernehmenden
OGAW, bei dem der Ausgabeaufschlag mit 5,00 % angesetzt ist. Ein Rücknahmeabschlag darf
bei Anteilrückgabe in beiden OGAW nicht erhoben werden.
Zudem können beide OGAW eine erfolgsabhängige Vergütung erheben. Die Kriterien, die für eine
Auszahlung einer erfolgsabhängigen Vergütung vorausgesetzt werden, sind vergleichbar.
Bei dem übernehmenden OGAW kann die Beratungsgesellschaft eine erfolgsabhängige Vergütung in
Höhe von bis zu 15 % (Höchstbetrag) des Betrages erhalten, um den die Anteilwertentwicklung am
Ende einer Abrechnungsperiode den Anteilwert am Anfang der Abrechnungsperiode um 6 % übersteigt
(Wertsteigerung), jedoch höchstens bis zu 10 % des Durchschnittswertes des OGAW in der
Abrechnungsperiode.
Zusätzlich ist vorgesehen, dass die erfolgsabhängige Vergütung nur entnommen werden kann, wenn
der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode den Höchststand des Anteilwertes, der in den drei
vorhergehenden Abrechnungsperioden erzielt wurde, übersteigt.
Der Fondsmanager des übertragenden OGAW erhält hingegen eine erfolgsbezogene Vergütung in
Höhe von bis zu 10 % der über einer definierten Mindestperformance von 7,0 % p.a. hinausgehenden
Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Geschäftsjahresende höher ist als der höchste
Anteilwert der vorangegangenen Geschäftsjahresenden bzw. der Anteilwert am Ende des ersten Gesch
äftsjahres höher als der Erstanteilwert ist (High Watermark Prinzip). Eine maximale Begrenzung
der Performancefee gemessen am Durchschnittswert des Netto-Teilfondsvermögens ist nicht vorgesehen.
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Die Anteilwertentwicklung (?Performance des Anteilwerts?) wird bewertungstäglich durch Vergleich
des aktuellen Anteilwerts zum höchsten Anteilwert der vorangegangenen Geschäftsjahresenden
(High Watermark) errechnet.
Eine im übertragenden OGAW etwaig anfallende erfolgsabhängige Vergütung wird zum Übertragungsstichtag
am 10. September 2014 berechnet und fällig gestellt.
Eine möglichst faire Behandlung der Anteilinhaber, die vor Verschmelzung Anteile am übertragenden
OGAW hatten, wird dadurch erzielt, dass eine ggf. angefallene erfolgsabhängige Vergütung des
übernehmenden OGAW bereits vor Berechnung des Umtauschverhältnisses im Anteilpreis des übernehmenden
OGAW berücksichtigt ist. Eine ungerechtfertigte Anteilpreisbelastung durch eine erfolgsabh
ängige Vergütung wird hierdurch verhindert.
Ein im übertragenden OGAW etwaig anfallender Verlustvortrag wird nicht in den übernehmenden
OGAW übertragen.
Zukünftig ist die Kostenstruktur des übernehmenden OGAW maßgeblich.
Die Kosten der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung werden weder dem übertragenden
noch dem übernehmenden OGAW belastet.
Steuerliche Behandlung der Verschmelzung auf der Ebene der Anleger:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anleger im Zuge der
Verschmelzung Änderungen unterworfen ist.
Die grenzüberschreitende Verschmelzung führt zur Aufdeckung und der Besteuerung sämtlicher stiller
Reserven für die Anleger des übertragenden OGAW.
Die Ausgabe der neuen Anteile an dem aufnehmenden OGAW an die Anleger des übertragenden
OGAW stellt einen steuerpflichtigen Tauschvorgang dar. Aus diesem Grunde kommt auf der Ebene
der Anleger des übertragenden OGAW die sog. ?Fußstapfentheorie? (nach der es sich bei einem
Wechsel der Fondsanteile um einen steuerneutralen Vorgang handeln würde) nicht zur Anwendung.
Die Anleger des übertragenden OGAW, die ihre Anteile vor dem 1.1.2009 erworben haben (sog.
?Altbestand?), verlieren somit ihren Anspruch, die Anteile an dem aufnehmenden OGAW nach der
Verschmelzung steuerfrei veräußern zu können. Die Ausgabe der Anteile an dem aufnehmenden
OGAW gelten grundsätzlich als Neuanteile (Erwerb nach dem 31.12.2008), mit allen daraus sich ergebenden
steuerlichen Folgen.
Für die Anleger, die bereits Anteile an dem übernehmenden OGAW vor der Verschmelzung gehalten
haben, ergeben sich keine steuerlichen Konsequenzen aus der grenzüberschreitenden Verschmelzung.
Rechte der Anleger
Der Cashbestand sowie sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten des übertragenden OGAW
werden mit Wirkung zum Übertragungsstichtag in den aufnehmenden OGAW übertragen.
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Die Anleger des übertragenden OGAW, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden sind, haben
die Möglichkeit bis zum 04. September 2014 17:00 Uhr ihre Anteile ohne weitere Kosten zurückzugeben
oder in Anteile des ACATIS CHAMPIONS SELECT ? ACATIS ELM KONZEPT (WKN A0LGV7 /
ISIN LU0280778662), einen anderen Teilfonds der Umbrella-Konstruktion ?ACATIS CHAMPIONS SELECT
?, kostenfrei zu tauschen, mit Ausnahme der Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten
einbehalten werden.
Anleger des übernehmenden OGAW, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden sind, haben bis
zum 04. September 2014 ebenfalls das Recht, ihre Anteile ohne weitere Kosten zurückzugeben oder
in Anteile des OGAW ACATIS AKTIEN GLOBAL FONDS UI ANTEILKLASSE A (WKN 978174 / ISIN
DE0009781740) kostenfrei zu tauschen.
Anleger des übertragenden und des übernehmenden OGAW, die nicht bis zum 04. September 2014,
17:00 Uhr, von ihrem kostenfreien Rückgabe- und Umtauschrecht Gebrauch machen, können nach
der erfolgten Verschmelzung unter Beachtung der vertraglichen Regelungen des übernehmenden
OGAW ihre Anteile börsentäglich zurückgeben.
Die Verschmelzung wird durch den Abschlussprüfer des übernehmenden OGAW entsprechend den
gesetzlichen Vorgaben geprüft. Die Gesellschaft wird auf Anfrage den Anlegern des jeweiligen
OGAW eine Abschrift der Erklärung des Abschlussprüfers, ob die Verschmelzung den gesetzlichen
Vorgaben entsprochen hat, (Prüfbericht) kostenlos zur Verfügung stellen.
Die Ausgabe der Anteile des zu übertragenden OGAW wird am 04. September 2014, 17:00 Uhr,
eingestellt.
Maßgebliche Verfahrensaspekte und geplanter Übertragungsstichtag ? Wirksamwerden der Verschmelzung
Für Zwecke der Übertragung berechnen sowohl die Verwahrstelle des übernehmenden OGAW als
auch die Gesellschaft des übernehmenden OGAW zum Übertragungsstichtag die Inventarwerte des
aufnehmenden OGAW. Die Verwahrstelle des übernehmenden OGAW bestätigt der Gesellschaft des
übernehmenden OGAW nach Prüfung die Fondsbewertung. Für den übertragenden OGAW bestätigt
der verantwortliche Wirtschaftsprüfer den berechneten Netto-Inventarwert per 10. September 2014.
Dieser wird unverzüglich mitsamt der Inventarwertberechnung der Gesellschaft des übernehmenden
OGAW übermittelt. Im Anschluss ermittelt die Gesellschaft des übernehmenden OGAW das Umtauschverh
ältnis unter Berücksichtigung einer möglichen Ausschüttung des übertragenden OGAW.
Die Anzahl der Anteile am übernehmenden OGAW errechnet sich aus dem Verhältnis des Inventarwertes
des übernehmenden OGAW zum Inventarwert des übertragenden OGAW.
Das Umtauschverhältnis wird am 11. September 2014 wie oben beschrieben berechnet und die so
ermittelte Umtauschquote im Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft
Wallberg Invest S.A. (www.wallberg.eu) bekannt gegeben.
Der Übertragungsstichtag ist der 10. September 2014. Nach Ablauf des Übertragungsstichtages, 10.
September 2014, 24:00 Uhr, ist die Übertragung zum 11. September 2014 (Aufnahmetag und Tag
der Berechnung des Umtauschverhältnisses) wirksam, wenn die Verschmelzung genehmigt worden
ist, die Vermögenswerte des übernehmenden und übertragenden OGAW zum Übertragungsstichtag
berechnet sind und das Umtauschverhältnis zu diesem Übertragungsstichtag festgelegt ist.
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Wesentliche Anlegerinformationen des übernehmenden OGAW
Diesen Verschmelzungsinformationen sind die Wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden
OGAW beigefügt.
Wesentliche Anlegerinformationen
WKN / ISIN: A1JGBX / DE000A1JGBX4
Dieser Fonds wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH verwaltet.
Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um
Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer
Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen
können.
ACATIS Global Value Total Return UI
Der Fonds strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an.
Um dies zu erreichen, investiert der Fonds in verschiedene Anlageklassen. Der Fond soll überwiegend in Aktien von Unternehmen
investiert sein, die auf Grund der traditionellen Aktienanalyse (fundamentale unternehmensspezifische Bewertungsanalyse
verschiedener Einzeltitel) ausgewählt wurden. Dabei ist beabsichtigt, vorwiegend in Unternehmen zu investieren, die nach
mindestens einem Kriterium (unterbewertete Unternehmenssubstanz; hohe Ertragskraft, die sich nicht im Börsenkurs widerspiegelt;
überdurchschnittlich hohe Ausschüttungen; vernachlässigte Branchen oder Länder oder überschätzte Krisen) unterbewertet sind.
Der Fonds kann Derivatgeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern oder um höhere Wertzuwächse zu erzielen.
In diesem Rahmen obliegt die Auswahl der einzelnen Vermögensgegenstände dem Fondsmanagement.
Die Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Dokuments durchgeführte. Sie kann sich im Rahmen der Anlagebedingungen des
Fonds (siehe im Verkaufsprospekt unter „Besondere Anlagebedingungen“) jederzeit ändern.
Die Erträge verbleiben im Fonds und erhöhen den Wert der Anteile.
Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die
Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter
Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen.
Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von
weniger als 7 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.
Risiko- und Ertragsprofil Ziele und Anlagepolitik
Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung
des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine
völlig risikolose Anlage dar.
Der Fonds ist in Kategorie 5 eingestuft, weil sein Anteilpreis verhältnismäßig stark schwankt und deshalb die Gewinnchance, aber
auch das Verlustrisiko verhältnismäßig hoch sein kann.
Bei der Einstufung des Fonds in eine Risikoklasse kann es vorkommen, dass aufgrund des Berechnungsmodells nicht alle Risiken
berücksichtigt werden. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Abschnitt „Risikohinweise“ des Verkaufsprospekts. Folgende
Risiken haben auf diese Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können aber trotzdem für den Fonds von Bedeutung sein:
– Kreditrisiken: Der Fonds kann einen Teil seines Vermögens in Staats- und Unternehmensanleihen anlegen. Die Aussteller dieser
Anleihen können u.U. zahlungsunfähig werden, wodurch der Wert der Anleihen ganz oder teilweise verloren gehen kann.
– Risiken aus Derivateinsatz: Der Fonds darf Derivatgeschäfte zu den oben unter „Ziele und Anlagepolitik“ genannten Zwecken
einsetzen. Dadurch erhöhte Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher. Durch eine Absicherung mittels Derivate gegen
Verluste können sich auch die Gewinnchancen des Fonds verringern.
– Verwahrrisiken: Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen, insbesondere im Ausland, kann ein Verlustrisiko verbunden
sein, das aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unterverwahrers
resultieren kann.
– Operationelle Risiken: Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann Verluste durch
Missverständnisse oder Fehler von Mitarbeitern der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder externer Dritter erleiden oder durch äußere
Ereignisse wie z.B. Naturkatastrophen geschädigt werden.
Typischerweise geringere Rendite
Geringeres Risiko
Typischerweise höhere Rendite
Höheres Risiko
Aus den Gebühren und sonstigen Kosten werden die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb
der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers.
Der hier angegebene Ausgabeaufschlag / Rücknahmeabschlag ist ein Höchstsatz. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den
tatsächlich für Sie geltenden Betrag können Sie beim Vertreiber der Anteile des Fonds erfragen.
Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im letzten Geschäftsjahr des Fonds an, das im Dezember 2013 endete. Die laufenden
Kosten können von Jahr zu Jahr schwanken. Die laufenden Kosten umfassen nicht eine erfolgsbezogene Vergütung und anfallende
Gebühren für den Kauf und Verkauf von Vermögensgegenständen (Transaktionskosten). Der Jahresbericht für jedes Geschäftsjahr
enthält Einzelheiten zu den genau berechneten Kosten. Weitere Informationen über Kosten finden Sie im Verkaufsprospekt unter
“Verwaltungs- und sonstige Kosten”.
Praktische Informationen Frühere Wertentwicklung Kosten
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung.
Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags abgezogen.
Der Fonds wurde am 22.08.2011 aufgelegt.
Die historische Wertentwicklung wurde in Euro berechnet.
Verwahrstelle des Fonds ist die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA.
Den Verkaufsprospekt und die aktuellen Berichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem Fonds und ggf.
weiteren Anteilklassen des Fonds finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage unter www.universalinvestment.
de/Publikumsfonds/Fonds-Selektor.
Der Fonds unterliegt dem deutschen Investmentsteuergesetz. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte
aus dem Fonds besteuert werden.
Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH kann lediglich auf Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar
gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar ist.
Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom