FondsVerschmelzung von Julius Bär Fonds

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Julius Bär hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 18. Dezember 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
Julius Baer Agriculture Fund (USD) B LU0363638601 Julius Baer Natural Resources Fund (USD) B LU0303760135
Julius Baer Agriculture Fund (EUR) A LU0363638197 Julius Baer Natural Resources Fund (EUR) A LU0303758824
Julius Baer Agriculture Fund (EUR) B LU0363638510 Julius Baer Natural Resources Fund (EUR) B LU0303759046
Julius Baer Agriculture Fund (CHF) A LU0363637892 Julius Baer Natural Resources Fund (CHF) A LU0303760721
Julius Baer Agriculture Fund (CHF) B LU0363638437 Julius Baer Natural Resources Fund (CHF) B LU0303761299

Die letzte Ausgabe und Rücknahme des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 10. Dezember 2014 statt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.

Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

JULIUS BAER MULTISTOCK
Société d’investissement à capital variable 25, Grand-Rue, L – 1661 Luxemburg R.C.S. Luxemburg B-32.188
(die „Gesellschaft”)
Mitteilung an die Aktionäre der Subfonds AGRICULTURE FUND, NATURAL RESOURCES FUND und US LEADING STOCK FUND
Sehr geehrte Aktionäre,
wir dürfen Ihnen folgende Änderungen mitteilen:
1. Verschmelzung
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft („Verwaltungsrat“) weist die Aktionäre der Subfonds AGRICULTURE FUND und NATURAL RESOURCES FUND darauf hin, dass er beschlossen hat, den AGRICULTURE FUND („übertragender Subfonds“) in den NATURAL RESOURCES FUND („übernehmender Subfonds) zu verschmelzen („Verschmelzung“). Der Verwaltungsrat erachtet die Verschmelzung aus Gründen der Optimierung der Anlagestruktur, der effizienteren und kostengünstigeren Verwaltung der Anlagen sowie der verbesserten Positionierung des übernehmenden Subfonds als sinnvoll.
Vergleich zwischen übertragendem und übernehmendem Subfonds
Das Anlageziel und die Anlagestrategie des übernehmenden Subfonds bleibt unverändert. Als Folge der Verschmelzung treten die folgenden Änderungen für die Aktionäre des übertragenden Subfonds in Kraft:
a) Die Anlagepolitik des übertragenden Subfonds weicht im Vergleich zum übernehmenden Subfonds im Wesentlichen in den nachstehenden Punkten voneinander ab:
• Der übernehmende Subfonds investiert sowohl in den Rohstoffsektor als auch in den Agrarsektor, wobei mindestens zwei Drittel seines Vermögens investiert ist in sorgfältig ausgewählte Aktien von Unternehmen, die sich mit der Suche, Gewinnung und Förderung, der Raffinierung, Verarbeitung und Vermarktung und/oder Wertschöpfung von natürlichen Ressourcen und ihren Nebenprodukten weltweit befassen, den überwiegenden Teil ihrer Erträge mit der Finanzierung dieser Bereiche erwirtschaften und/oder Dienstleistungen mehrheitlich in diesen Bereichen anbieten.
• Beim übernehmenden Subfonds dürfen zudem Wandel- und Optionsanleihen nicht mehr als 25% und Warrants auf Aktien oder anderer Beteiligungspapiere nicht mehr als 15% betragen.
b) Die Risikoklassifizierung (SRRI) in der Rechnungswährung des übernehmenden sowie des übertragenden Subfonds beträgt 6.
c) Die jährlichen maximalen Gebühren für die Verwaltung und die Beratung in Bezug auf das Wertpapierportfolio und die damit verbundenen Verwaltungsleistungen sowie für Vertriebsleistungen sind beim übertragenden und übernehmenden Subfonds identisch.
d) Im Hinblick auf die Verschmelzung werden die Vermögenswerte des übertragenden Subfonds vorzugsweise in bar eingebracht oder andernfalls an den übernehmenden Subfonds übertragen.
Kosten
Die Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden von Swiss & Global Asset Management (Luxembourg) S.A., 25, Grand-Rue, L – 1661 Luxemburg übernommen.
Umtausch
Der Umtausch der Anteile des übertragenden Subfonds gegen Anteile des übernehmenden Subfonds wird in einem Verhältnis erfolgen, das auf dem Nettoinventarwert je Anteil des übertragenden und des übernehmenden Subfonds vom 18.12.2014 beruht.
Besteuerung
Die Verschmelzung kann im jeweiligen Domizilland des Anlegers sowie ggf. in weiteren Ländern in denen der Anleger steuerpflichtig ist, der Besteuerung unterliegen. Anlegern wird empfohlen, sich bei qualifizierten Beratern über ihre individuelle steuerliche Situation infolge der Verschmelzung zu informieren.
Die Änderungen treten zum 18.12.2014 in Kraft.
2. Anlageverwalterwechsel beim US LEADING STOCK FUND
Ab dem 19.12.2014 wird Wellington Management International LTD. („WMIL“) mit Sitz am Cardinal Place, 80 Victoria Street, London SW1E 5JL, Vereinigtes Königsreich, als neue Anlageverwalterin für den US LEADING STOCK FUND bestellt. WMIL ist eine in England und Wales eingetragene Aktiengesellschaft („limited company“), die durch die Financial Conduct Authority (FCA) im Vereinigten Königreich zum Erbringen von Vermögensverwaltungsdienstleistungen autorisiert ist.
3. Änderung der Anlagepolitik des US LEADING STOCK FUND
Per 19.12.2014 wird die Anlagepolitik des US LEADING STOCK FUND dahingehend geändert, dass es sich bei Anlagen in Beteiligungspapiere, nach Einschätzung des Portfoliomanagers, um führende Unternehmen handelt.
4. Wechsel des Vergleichsindexes des US LEADING STOCK FUND
Ab dem 19.12.2014 wird der US LEADING STOCK FUND als Vergleichsindex den MSCI Daily TR Net USA USD verwenden.
***
Die Änderungen in Ziffer 1, 2 und 3 sind für alle Aktionäre der oben genannten Subfonds verbindlich, die nicht bis zum 17.12.2014 die Rücknahme ihrer Anteile verlangt haben. Die Aktionäre können bis zum vorgenannten Zeitpunkt die Rücknahme ihrer Anteile ohne Rücknahmegebühr bei der Gesellschaft verlangen.
Auf Anfrage ist am Sitz der Gesellschaft kostenlos ein Exemplar des aktuellen Rechtsprospekts der Gesellschaft erhältlich. Eine Kopie des Berichtes des zugelassenen Wirtschaftsprüfers betreffend die Verschmelzung wird kostenlos am Sitz der Gesellschaft erhältlich sein.
Eine aktuelle Fassung der wesentlichen Anlegerinformation des aufnehmenden Subfonds ist auf der Internetseite www.jbfundnet.com, am Sitz der Gesellschaft sowie bei den örtlichen Vertretern der Subfonds erhältlich.
Luxemburg, 07.11.2014
JULIUS BAER MULTISTOCK

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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