FondsVerschmelzung von IP Concept Fonds

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Die IPConcept (Luxemburg) S.A. hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 1. September 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN
MVM Fonds – MVM Independent Global A0MXB9 German Masters Select 926432

Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ kann über die FFB bis zum 18. August 2014 vorgenommen werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

 

IPConcept (Luxemburg) S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Luxemburg-Strassen
Handelsregister: Luxembourg No. R.C.S. B-82183
HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB
den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Mitteilung an die Anleger des Teilfonds/Fonds
MVM Fonds – MVM Independent Global
Anteilklasse A : WKN A0MXB9 ; ISIN LU0310914386
German Masters Select
WKN 926 432; ISIN LU0105752140
Die Anleger des oben genannten Teilfonds/Fonds werden hiermit unterrichtet, dass die IPConcept
(Luxemburg) S.A. („Verwaltungsgesellschaft“) im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen,
aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen hat, den MVM Fonds – MVM
Independent Global („übertragender Teilfonds“) mit dem German Masters Select („übernehmender
Fonds“) mit Wirkung zum 1. September 2014 (Übertragungsstichtag) zu verschmelzen. Die Anteilklasse A
des übertragenden Teilfonds wird mit der bestehenden Anteilklasse des übernehmenden Fonds
verschmolzen.
Die Verwaltungsgesellschaft erachtet die Verschmelzung im Interesse der Anleger angesichts des
niedrigen Fondsvolumens als vorteilhaft. Eine wirtschaftlich effiziente Verwaltung des Teilfonds ist somit
nicht mehr gewährleistet.
Die in nachstehender Tabelle aufgeführten wesentlichen anlagespezifischen Besonderheiten des
übernehmenden Fonds und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar:
Übernehmender Fonds Übertragender Teilfonds
Anlageziele:
Ziel der Anlagepolitik des German Masters Select
(„Fonds“) ist es, unter Berücksichtigung des
Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs in
der Fondswährung zu erzielen. Der Fonds strebt eine
Anlage in Aktienfonds, Rentenfondsund gemischte
Wertpapierfonds, die von unabhängigen
Vermögensverwaltern beraten oder betreut werden
und die im Fondsmanagement bereits
herausragende Ergebnisse erzielt haben, an. Die
Performance der jeweiligen Aktienklassen des Fonds
wird in den entsprechenden „wesentlichen
Anlegerinformationen“ angegeben. Grundsätzlich
gilt, dass vergangene Performances keine Garantie
für künftige Wertentwicklungen darstellen. Es kann
keine Zusicherung gemacht werden, dass die Ziele
der Anlagepolitik erreicht werden. Die
Anlageziele:
Ziel der Anlagepolitik des MVM Fonds – MVM
Independent Global („Teilfonds“) ist es, unter
Berücksichtigung der Kriterien Wertstabilität,
Kapitalertrag, Liquidität des Teilfondsvermögens
und des Anlagerisikos einen angemessenen
Wertzuwachs in der Teilfondswährung zu
erzielen. Die Performance der jeweiligen
Anteilscheinklassen des Teilfonds wird in den
entsprechenden „wesentlichen
Anlegerinformationen“ angegeben.
Grundsätzlich gilt, dass vergangene
Performances keine Garantie für künftige
Wertentwicklungen darstellen. Es kann keine
Zusicherung gemacht werden, dass die Ziele der
Anlagepolitik erreicht werden. Die
Verwaltungsgesellschaft wird ausschließlich die
Verwaltungsgesellschaft wird ausschließlich die in
der Anlagepolitik beschriebenen Anlagegrundsätze
prüfen.
in der Anlagepolitik beschriebenen
Anlagegrundsätze prüfen.
Anlagepolitik:
Der Fonds investiert nach dem Grundsatz der
Risikostreuung überwiegend in Anteile an EU –
richtlinienkonformen Investmentfonds mit
Vertriebszulassung in Deutschland (UCITS) sowie bis
zu 30% seines Vermögens in nicht EUrichtlinienkonforme
Investmentfonds. Für alle
vorgenannten Fonds ist eine Vertriebszulassung in
Deutschland Voraussetzung. Maßgebend dabei ist
die aktuelle Veröffentlichung auf der Internetseite
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(www.bafin.de).
Unter Beachtung der obigen Grundsätze investiert
der Fonds vorwiegend in Aktienfonds, Rentenfonds
und gemischte Wertpapierfonds.
Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49%
des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, jedoch
kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das
Netto-Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich
zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus
in flüssigen Mitteln gehalten werden und dadurch
kurzfristig von dieser sowie der weiter o.g.
genannten Anlagegrenze abgewichen werden.
Daneben kann, je nach Einschätzung der Marktlage,
kurzfristig auch von dem o.g. genannten
Anlageschwerpunkt abgewichen werden und in
liquide Mittel investiert werden, wenn in diesem Fall
unter Hinzurechnung der flüssigen Mittel die
Anlageschwerpunkte insgesamt eingehalten
werden.
Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des
Verwaltungsreglements auf insgesamt 10% des
Netto-Fondsvermögens begrenzt.
Anlagepolitik:
Zur Erreichung der Anlageziele erfolgt die
Anlage der Gelder überwiegend in Zielfonds
inklusive börsengehandelte richtlinienkonforme
Investmentanteile (Exchange Traded Funds) im
Sinne des Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe e) des
Verwaltungsreglements.
Bei den Zielfonds kann es sich unter anderem
um Aktien-, Renten- Geldmarkt- sowie um
diversifizierende Fonds (Mischfonds),
Genussschein-, Wandelanleihenfonds, oder
Fonds die an einem oder mehreren
Warentermin-, Edelmetall-, oder Rohstoffindices
partizipieren, Länder-, Regionen- oder
Branchenfonds oder um auf bestimmte
Aussteller, Währungen oder Laufzeiten
ausgerichtete Fonds handeln.
Je nach Einschätzung der Marktlage und im
Interesse der Anleger kann das Netto-
Teilfondsvermögen
auch vollständig in eine Fondskategorie angelegt
werden (z.B. Aktien, Renten, etc.).
Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des
Verwaltungsreglements sind auf insgesamt 10%
des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt.
Die Auswahl der Zielfonds wird nach einem
Trendfolgesystem erfolgen.
Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf
49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt,
jedoch kann, je nach Einschätzung der
Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen
innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen
(kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen
Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig
von dieser sowie den weiteren o.g. genannten
Anlagegrenzen abgewichen werden. Daneben
kann, je nach Einschätzung der Marktlage,
kurzfristig auch von den o.g. genannten 30
Anlageschwerpunkten abgewichen werden und
in liquide Mittel investiert werden, wenn in
diesem Fall unter Hinzurechnung der flüssigen
Mittel die Anlageschwerpunkte insgesamt
eingehalten werden.
Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente
(„Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten
Anlageziele sowohl zu Anlage- als auch
Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst
neben den Optionsrechten u.a. Swaps und
Terminkontrakte auf Wertpapiere,
Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne
des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG
und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2012/832,
Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und
Investmentfonds gemäß Artikel 41 Absatz 1 e)
des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Der
Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der
Grenzen von Artikel 4 des
Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere
Angaben über die Techniken und Instrumente
sind dem Kapitel „Hinweise zu Techniken und
Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu
entnehmen.
Genaue Angaben über die Anlagegrenzen sind
in Artikel 4 des Verwaltungsregelements
enthalten.
Risikoprofil:
Risikoprofil – Konservativ
Der Fonds eignet sich für konservative Anleger.
Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-
Fondsvermögens besteht ein moderates
Gesamtrisiko, dem auch moderate Ertragschancen
gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere
aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus
Risiken, die aus den Änderungen des
Marktzinsniveaus resultieren, bestehen.
Risikoprofil:
Risikoprofil – Konservativ
Der Fonds eignet sich für konservative Anleger.
Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-
Teilfondsvermögen besteht ein moderates
Gesamtrisiko, dem auch moderate
Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken
können insbesondere aus Währungs-, Bonitätsund
Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den
Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren,
bestehen (z.B. Rentenfonds ohne Bonitätsrisiken)
SRRI:
5
SRRI:
4
Ertragsverwendung:
Ausschüttend
Ertragsverwendung:
Thesaurierend
Die in nachstehender Tabelle aufgeführten tatsächlichen teilfondsspezifischen Vergütungs- und
Gebührenregelung des übernehmenden Fonds und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar:
Übernehmender Teilfonds Übertragender Teilfonds
Verwaltungsvergütung: bis zu 0,09% p.a, zzgl.
einer Monatspauschale von bis zu 500,- Euro
Verwaltungsvergütung: bis zu 0,120% p.a, zzgl.
einer Monatspauschale von bis zu 500,- Euro
Anlageberatergebühr: bis zu 0,75% p.a.
Anlageberatergebühr: bis zu 1,5% p.a.
Performance-Fee: bis zu 10% des über den 7%
p.a. hinausgehenden Anstieg des Netto-
Teilfondsvermögens. Die Auszahlung erfolgt
jährlich.
Depotbankgebühr: bis zu 0,08% p.a., mindestens
1500,- Euro monatlich
Depotbankgebühr: bis zu 0,120% p.a.,
mindestens 1400,- Euro monatlich
Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,02% p.a., zzgl.
monatlich 1500,- Euro
Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,03% p.a.,
zzgl. monatlich bis zu 1.800,- Euro
Register- und Transferstellenvergütung: bis zu
3000,- Euro jährlich, zzgl. 25,- Euro p.a. je
Anlagekonto bzw. 40,- Euro p.a. je Konto mit
Sparplan und/oder Einnahmeplan
Register- und Transferstellenvergütung: bis zu
3000,- Euro jährlich, zzgl. 25,- Euro p.a. je
Anlagekonto bzw. 40,- Euro p.a. je Konto mit
Sparplan und/oder Einnahmeplan
Vertriebsstellenvergütung: bis zu 0,5% p.a.
Vertriebsstellenvergütung: die Vertriebsstelle
erhält den Ausgabeaufschlag von bis zu 5%
Aufgrund der Fusion kann es während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Wirksamwerden der
Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch umgehend im Interesse
der Anleger in die gesetzlich vorgeschrieben Grenzen zurückgeführt werden.
Es wird eine steuerneutrale Fusion angestrebt.
Die steuerliche Behandlung des Anlegers kann sich im Zuge der Verschmelzung ändern. Es wird
empfohlen in Bezug auf steuerliche Auswirkungen Ihren Steuerberater hinzuzuziehen.
Die Fusion wird durch den in Luxembourg ansässigen Wirtschaftsprüfer (réviseur d’entreprises agréé)
PricewaterhouseCoopers begleitet. Dieser bestätigt am Übertragungsstichtag das Umtauschverhältnis, die
Methode zur Berechnung desselben und die Kriterien zur Bewertung des Vermögens im abgebenden
Teilfonds. Über die Fusion wird ein Bericht des Wirtschaftsprüfers erstellt, welcher den Anlegern auf
Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Anleger die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile
bis zum 25. August 2014 um 17:00 Uhr kostenlos an den Teilfonds bzw. Fonds zurückgeben.
Die Ausgabe sowie Rückgabe von Anteilen ist während des Zeitraums vom 25. August
2014,17.00 Uhr bis zum 31. August 2014, 17.00 Uhr für den übertragenden Teilfonds nicht
möglich.
Die Anteilinhaber von Anteilen des übertragenden Teilfonds werden am Übertragungsstichtag für ihre
Anteile eine entsprechende Anzahl von Anteilen des oben genannten übernehmenden Fonds erhalten,
welche sich aus dem Verhältnis des Anteilwertes des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden
Fonds ergibt. Dieses Umtauschverhältnis wird am 1. September 2014 auf der Internetseite der
Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) bekannt gegeben. Das Umtauschverhältnis kann ab dem
genannten Datum auch bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden. Für die Anteilinhaber des
übertragenden Teilfonds ist der mit der Übertragung des Teilfonds zusammenhängende Umtausch ihrer
Anteile nicht mit Kosten verbunden. Die Kosten der Fusion, mit Ausnahme der Kosten für den
Wirtschaftsprüfer, werden nicht von den betroffenen Teilfonds/Fonds getragen. Nach der Verschmelzung
besteht lediglich der übernehmende Fonds weiter.
Das aktuelle und zum Übertragungsstichtag gültige Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement sowie
eine Kopie der erstellten Berichte, sind bei den Zahl- und Vertriebsstellen, der Depotbank sowie der
Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) kostenlos erhältlich. Betroffenen Anlegern wird die
Einsichtnahme in vorgenannte Dokumente empfohlen. Die aktuellen und zum Übertragungsstichtag
gültigen wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Fonds können kostenlos auf der
Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com abgerufen werden.
Luxemburg im Juli 2014
IPConcept (Luxemburg) S.A.
Zahl- bzw. Informationsstellen in der Bundesrepublik Deutschland:
DZ BANK AG, Deutsche Zentralgenossenschaftsbank, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main,
Aqualutum GmbH, Börsenstraße 2 – 4, D-60313 Frankfurt und MVM GmbH, Bürgermeister-Wagner-Str.
21, D36304 Alsfeld.
Zahl- und Informationsstelle in Österreich:
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Graben 21, A-1010 Wien.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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