Hauck & Aufhäuser hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 30. Juni 2015 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
Basketfonds – Klassiker | LU0561644211 | Basketfonds – Alte und Neue Welt | LU0561655688 |
Die letzte Ausgabe des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 22. Juni 2015 statt. Die letzte Rücknahme des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 18. Juni 2015 statt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
WWK Investment S.A.
1c, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
R.C.S. Luxembourg B 81.270
Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger, welcher den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DER TEILFONDS
BASKETFONDS – KLASSIKER
(ISIN: LU0561644211 / WKN: A1C9MJ)
UND
BASKETFONDS – ALTE UND NEUE WELT
(ISIN: LU0561655688 / WKN: A1C9MK)
Der Vorstand der WWK Investment S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Sondervermögens „Basketfonds“ („Fonds“) mit den oben genannten Teilfonds mit Zustimmung der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg in ihrer Eigenschaft als Depotbank, folgende Änderungen beschlossen:
Verschmelzung
Der Teilfonds Basketfonds – Klassiker („übertragender Teilfonds“ oder „Teilfonds“) wird aus geschäftsstrategischen Gründen im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Bestimmungen mit dem Teilfonds Basketfonds – Alte und Neue Welt („übernehmender Teilfonds“ oder „Teilfonds“) verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Artikel 11 des aktuell gültigen Sonderreglements in Verbindung mit Artikel 13 des aktuell gültigen Verwaltungsreglements des Fonds. Die Verschmelzung erfolgt mit Wirkung zum 30. Juni 2015 auf Basis der letzten Fondspreisermittlung (29. Juni 2015). Die Anlagepolitik des übernehmenden Teilfonds erlaubt inhaltlich die Einschmelzung.
Die Anlagepolitik des übertragenden und übernehmenden Teilfonds, die zum 30. Juni 2015 geändert wird, stellen sich im Rahmen der Verschmelzung wie folgt dar:
Basketfonds – Klassiker Übertragender Teilfonds
Die Anlagepolitik des Teilfonds Basketfonds – Klassiker zielt darauf ab, durch weitreichende Diversifikation ein günstiges Chance-Risiko-Verhältnis zu erreichen. Für den Teilfonds werden Investmentanteile von Zielfonds erworben, die Ertrag und/oder Wachstum erwarten lassen.
Für den Teilfonds werden überwiegend Anteile an Aktienfonds (einschließlich börsen-gehandelter Indexfonds (sog. Exchange Traded Funds)) erworben. Als Exchange Traded Funds (ETF) werden indexabbildende Investmentfonds bezeichnet, die der Anleger fortlaufend über die Börse handeln kann.
Beim Erwerb über die Börse zahlt der Anleger keinen Ausgabeaufschlag wie beim herkömmlichen Fondskauf, sondern lediglich die jeweiligen Transaktionsgebühren seines Kreditinstituts oder Brokers. Daneben fällt eine Verwaltungsvergütung an, die jährlich erhoben und dem Sondervermögen entnommen wird.
Für den Teilfonds werden vorzugsweise Aktienfonds mit nationalem und internationalem Schwerpunkt (weltweit investierende Aktienfonds) erworben, die in der Vergangenheit in ihrer Anlageklasse ein überdurchschnittliches Rendite-Risikoprofil aufweisen konnten. Für Anleger steht der langfristige Kapitalzuwachs im Vordergrund. Daneben kann der Teilfonds in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente entsprechend Artikel 4 des nachstehenden Allgemeinen Verwaltungsreglements, anlegen.
Der Teilfonds kann akzessorisch, d.h. bis max. 49 % seines Netto-Fondsvermögens in flüssige Mittel halten und in ähnliche Vermögenswerte anlegen.
Zu Absicherungszwecken sowie zur effizienten Verwaltung des Portfolios oder zum Laufzeiten- oder Risikomanagement des Portfolios [oder zur Erzielung von Erträgen, d.h. zu spekulativen Zwecken] darf der Teilfonds Derivate, Zertifikate mit eingebetteten Derivatbestandteilen sowie sonstige Techniken und Instrumente gemäß Artikel 4 Nr. 5 des Allgemeinen Verwaltungsreglements einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1 g) des Allgemeinen Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Allgemeinen Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 6 betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten.
Basketfonds – Alte und Neue Welt Übernehmender Teilfonds
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist das Anstreben einer attraktiven Wertsteigerung der von den Anteilinhabern eingebrachten Anlagemittel. Um dieses Anlageziel zu erreichen, wird das Teilfondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt werden. Dies erfolgt insbesondere durch eine weitreichende Diversifikation. Es wird ein Anlageschwerpunkt in wertorientierte Vermögensgegenstände sowie ein ausgewogenes Verhältnis von verschiedenen Anlagestilen und Anlagethemen angestrebt. Die dargestellten Anlageziele können eine erhöhte Schwankungsbreite zur Folgen haben. Eine regionale oder themenbezogene Beschränkung der Anlageziele ist nicht vorgesehen.
Für den Teilfonds werden unter Berücksichtigung von Artikel 4 des Verwaltungsreglements, dem Grundsatz der Risikostreuung folgend, weltweit, überwiegend (mindestens 51% des Netto-Teilfondsvermögens) Anteile von Investmentfonds (OGAW und OGA) erworben. Dabei dürfen auch solche Investmentfonds erworben werden, die beispielsweise einen Schwerpunkt in Schwellenländern, speziellen Märkten oder Branchen bilden können.
Daneben kann der Teilfonds notierte Aktien, Renten sowie Genussscheine erwerben.
Ein Erwerb nicht notierter Wertpapiere oder strukturierter Produkte ist ausgeschlossen.
Der Teilfonds kann je nach Finanzmarktsituation kurzfristig auch bis zu 100 % flüssige Mittel halten oder in ähnliche Vermögenswerte investieren.
Darüber hinaus darf der Teilfonds in keine weiteren zulässigen Vermögenswerte gemäß Artikel 4 des nachstehenden Allgemeinen Verwaltungsreglements investieren.
Zu Absicherungszwecken sowie zur effizienten Portfolioverwaltung darf der Teilfonds Derivate sowie sonstige Techniken und Instrumente gemäß Artikel 4 Nr. 5 des Allgemeinen Verwaltungsreglements einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1 g) des Allgemeinen Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Allgemeinen Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 6 betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten.
Die Kostenstruktur des übertragenden und des übernehmenden Teilfonds stellen sich im Rahmen der Verschmelzung wie folgt dar:
Im Zuge der Verschmelzung werden alle Vermögenswerte der übertragenden Teilfonds verkauft, so dass nur flüssige Mittel auf den übernehmenden Teilfonds übertragen werden („Cash-Fusion“).
Ungeachtet dessen kann es für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch durch die Verwaltungsgesellschaft schnellstmöglich im Interesse der Anleger in die gesetzlichen Grenzen zurückgeführt werden.
Den Anlegern des übertragenden Teilfonds „Basketfonds – Klassiker“ wird empfohlen, sich über den übernehmenden Teilfonds „Basketfonds – Alte und Neue Welt“ zu informieren und insbesondere die wesentlichen Anlegerinformationen zur Kenntnis zu nehmen. Diese sind auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft unter der Rubrik „Infothek“ (http://www.wwk-investment.lu/infothek/) abrufbar.
Etwaige Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden nicht belastet. Allerdings, soweit gesetzlich zulässig, werden eventuell weitere anfallende Kosten dem übertragenden Teilfonds belastet.
Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Verschmelzung ist auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Darüber hinaus wird die Anlagepolitik im übernehmenden Teilfonds „Basketfonds – Alte und Neue Welt“ mit Wirkung zum 30. Juni 2015 wie folgt angepasst :
Ziel der Anlagepolitik des Basketfonds – Alte & Neue Welt ist das Anstreben einer attraktiven Wertsteigerung der von den Anteilinhabern eingebrachten Anlagemittel. Um dieses Anlageziel zu erreichen, wird das Teilfondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt werden. Dies erfolgt insbesondere durch eine weitreichende Diversifikation. Es wird ein Anlageschwerpunkt in wertorientierte Vermögensgegenstände sowie ein ausgewogenes Verhältnis von verschiedenen Anlagestilen und Anlagethemen angestrebt. Die dargestellten Anlageziele können eine erhöhte Schwankungsbreite zur Folge haben. Eine regionale oder themenbezogene Beschränkung der Anlageziele ist nicht vorgesehen.
Für den Teilfonds werden unter Berücksichtigung von Artikel 4 des Verwaltungsreglements, dem Grundsatz der Risikostreuung folgend, weltweit, überwiegend (mindestens 51% des Netto-Teilfondsvermögens) Anteile von Investmentfonds (OGAW und OGA) erworben. Dabei dürfen auch solche Investmentfonds erworben werden, die beispielsweise einen Schwerpunkt in Schwellenländern, speziellen Märkten oder Branchen bilden können.
Daneben kann der Teilfonds notierte Aktien, Renten sowie Genussscheine erwerben.
Ein Erwerb nicht notierter Wertpapiere oder strukturierter Produkte ist ausgeschlossen.
Der Teilfonds kann je nach Finanzmarktsituation kurzfristig auch bis zu 100 % flüssige Mittel halten oder in ähnliche Vermögenswerte investieren.
Darüber hinaus darf der Teilfonds in keine weiteren zulässigen Vermögenswerte gemäß Artikel 4 des nachstehenden Allgemeinen Verwaltungsreglements investieren.
Zu Absicherungszwecken sowie zur effizienten Portfolioverwaltung darf der Teilfonds Derivate sowie sonstige Techniken und Instrumente gemäß Artikel 4 Nr. 5 des Allgemeinen Verwaltungsreglements einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1 g) des Allgemeinen Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Allgemeinen Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 6 betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten.
Des Weiteren wird der Name des Teilfonds „Basketfonds – Alte und Neue Welt“ in „Basketfonds – Alte & Neue Welt“ mit Wirkung zum 30. Juni 2015 geändert. Ebenfalls wird die Depotbankvergütung für den Teilfonds „Basketfonds – Alte & Neue Welt“ wird von bis zu 0,08 % p.a. auf bis zu 0,04 % p.a. gesenkt. Die Mindestvergütung von 800,- Euro pro Monat entfällt ab dem 30. Juni 2015.
Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 23. Juni 2015, 12 Uhr Luxemburger Zeit, zu beantragen. Diese werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Nach diesem Termin ist eine Rückgabe der Anteile am übertragenden Teilfonds nicht mehr möglich. Anleger des übertragenden Teilfonds, die ihre Anteile nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben haben, haben nach der Fusion das Recht die Anteile des übernehmenden Teilfonds zurückzugeben. Darüber hinaus haben die Anleger des übertragenden Teilfonds, die ihre Anteile nicht innerhalb der genannten Frist zurückgeben und infolgedessen Anteile amm übernehmenden Teilfonds erhalten, nach der Verschmelzung die Möglichkeit sämtliche Rechte am übernehmenden Teilfonds auszuüben.
Die letztmalig getrennte Berechnung der Anteilwerte findet am 29. Juni 2015 statt. Der effektive Verschmelzungstermin ist der 30. Juni 2015.
Die Verwaltungsgesellschaft strebt an, die Verschmelzung des Teilfonds „Basketfonds – Klassiker“ steuerneutral durchzuführen. Anlegern wird empfohlen, sich in ihrem Herkunftsland, an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort oder an ihrem Wohnsitz umfassend über die möglichen steuerlichen Konsequenzen, die sich aus dieser Zusammenlegung ergeben, zu informieren bzw. sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Die gültigen Verkaufsprospekte des übernehmenden Teilfonds „Basketfonds – Alte und neue Welt“ sowie die wesentlichen Anlegerinformationen, sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, der Vertriebsstelle sowie bei den Zahlstellen kostenlos erhältlich.
Luxemburg, im Mai 2015
Der Verwaltungsrat der WWK Investment S.A.