Franklin Templeton hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 06. Februar 2015 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
Franklin Mutual Euroland Fund Class A (acc) EUR | LU0390138278 | Franklin Mutual European Fund Class A (acc) EUR | LU0140363002 |
Franklin Mutual Euroland Fund Class N (acc) EUR | LU0390138781 | Franklin Mutual European Fund Class N (acc) EUR | LU0140363267 |
Die letzte Rücknahme des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 23. Januar 2015 statt. Käufe von Anteilen sind nicht mehr möglich.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
FTIF – Franklin Mutual Euroland Fund mit dem
FTIF – Franklin Mutual European Fund.
Luxemburg, 30. Dezember 2014
Sehr geehrte Anteilsinhaber,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den Vorschlag des Verwaltungsrats von FTIF (der „Verwaltungsrat“) informieren, den FTIF – Franklin Mutual Euroland Fund (der „eingebrachte Teilfonds“) mit dem FTIF – Franklin Mutual European Fund (der „aufnehmende Teilfonds“) zusammenzulegen.
Nach der Zusammenlegung wird der eingebrachte Teilfonds aufgelöst, ohne in Liquidation zu treten.
1. Begründung und Hintergrund der Zusammenlegung
Der Vorschlag des Verwaltungsrats, den eingebrachten Teilfonds mit dem aufnehmenden Teilfonds zusammenzulegen, basiert auf dem Wert des Vermögens am 19. August 2014, als das verwaltete Vermögen des FTIF – Franklin Mutual Euroland Fund 14,9 Millionen Euro (19,6 Millionen US-Dollar) betrug.
Der FTIF – Franklin Mutual Euroland Fund wurde ursprünglich im Oktober 2008 aufgelegt, hat es jedoch nicht geschafft, ein wesentliches Vermögen zu generieren. Mit Stand vom 1. Dezember 2014 belief sich das verwaltete Vermögen auf 13,6 Millionen Euro (17,0 Millionen US-Dollar). Der FTIF – Franklin Mutual European Fund wurde ursprünglich im April 2000 aufgelegt und hat mit Stand vom 1. Dezember 2014 ein beträchtliches Vermögen in Höhe von über 2,92 Milliarden Euro (3,64 Milliarden US-Dollar) generiert.
Die geringe Größe des eingebrachten Teilfonds macht es wirtschaftlich unattraktiv, ihn als eigenständige Einheit weiterzuführen. Dieser Teilfonds zielte ursprünglich auf den französischen Markt für private Spareinlagen ab, erreichte jedoch nicht die Größe, die wir anfänglich erwartet hatten. Da der eingebrachte Teilfonds und der aufnehmende Teilfonds ähnliche Anlageziele verfolgen und auf ein ähnliches Anlegerprofil abzielen, ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass es sinnvoll ist, diese Teilfonds zusammenzulegen und sich auf ein einziges Portfolio zu konzentrieren.
2. Auswirkung auf Anteilsinhaber und Anteilsinhaberrechte
Anteilsinhaber, die keine Rücknahme und keinen Umtausch ihrer Anteile am eingebrachten Teilfonds beantragt haben, werden am Wirksamkeitsdatum Anteilsinhaber des aufnehmenden Teilfonds und erhalten Anteile am aufnehmenden Teilfonds, wie in der Tabelle in Abschnitt 4 unten näher erläutert. Der Wert der Anteile, die im aufnehmenden Teilfonds gehalten werden, entspricht dem Wert der im eingebrachten Teilfonds gehaltenen Anteile.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Anteilsinhaber weiterhin Anteile an einer regulierten Luxemburger Investmentgesellschaft halten werden und weiterhin von denselben Rechten und den für OGAW geltenden allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen profitieren.
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c/o Franklin Templeton International Services S.à r.l.
8A, rue Albert Borschette,
L-1246 Luxemburg Handelsregisternummer: Luxemburg B 35 177
Wenn die Anteilsinhaber des eingebrachten Teilfonds zu Anteilsinhabern des aufnehmenden Teilfonds werden, können sie an Versammlungen der Anteilsinhaber teilnehmen und dort ihre Stimmrechte ausüben, die Rücknahme und den Umtausch ihrer Anteile an jedem Handelstag beantragen und sind abhängig von ihrer Anteilsklasse möglicherweise gemäß der Satzung und dem Prospekt von FTIF ab dem Tag nach dem Wirksamkeitsdatum zum Erhalt von Ausschüttungen berechtigt.
Die nachfolgend beschriebenen Handelsbeschränkungen werden vor dem Wirksamkeitsdatum in Bezug auf den eingebrachten Teilfonds angewendet:
– 30 Tage vor dem Wirksamkeitsdatum werden keine Anlagen von neuen Anlegern mehr zugelassen;
– Sieben Tage vor dem Wirksamkeitsdatum werden keine zusätzlichen Anlagen von bestehenden Anteilsinhabern mehr zugelassen; und – Bestehende Anteilsinhaber dürfen ihre Bestände nur bis fünf Tage vor dem Wirksamkeitsdatum zurückgeben.
Es wird nicht erwartet, dass das Portfolio des aufnehmenden Teilfonds im Rahmen der Zusammenlegung neu ausgerichtet wird oder dass die Zusammenlegung für die bestehenden Anteilsinhaber des aufnehmenden Teilfonds eine Verwässerung mit sich bringen wird.
3. Vergleich zwischen dem eingebrachten Teilfonds und dem aufnehmenden Teilfonds Die Unterschiede zwischen dem eingebrachten Teilfonds und dem aufnehmenden Teilfonds werden in Anhang I näher beschrieben. Eine vollständige Beschreibung der jeweiligen Anlageziele, der Anlagepolitik und der damit verbundenen Risiken finden Sie im Prospekt von FTIF sowie in den beiliegenen wesentlichen Informationen für den Anleger (“KIID“) für den aufnehmendenTeilfonds.
4. Zusammenlegungsverfahren
Nach Zustimmung des Verwaltungsrats von FTIF wird die Zusammenlegung am 6. Februar 2014 um 24.00 Uhr (Luxemburger Zeit) (das „Wirksamkeitsdatum“) wirksam.
Nach dem Wirksamkeitsdatum wird der eingebrachte Teilfonds seine gesamten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (das „Vermögen“) an den aufnehmenden Teilfonds (wie unten näher beschrieben) übertragen.
a. Rücknahmeverfahren
Inhaber von Anteilen des eingebrachten Teilfonds, die an der Zusammenlegung nicht teilnehmen möchten,
können ihre Anteile bis zum 29. Januar 2015 um 17.00 Uhr (Luxemburger Zeit) kostenlos zurückgeben oder in Anteile irgendeines anderes Teilfonds der Gesellschaft, wie im aktuellen Prospekt der Gesellschaft näher beschrieben, umtauschen (sofern diese anderen Teilfonds in der jeweiligen Gerichtsbarkeit zur Vermarktung zugelassen wurden).
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b. Umtauschverfahren
Anteilsinhaber des eingebrachten Teilfonds, die keine Rücknahme ihrer Anteile am eingebrachten Teilfonds beantragt haben, erhalten Anteile der entsprechenden Anteilsklassen des aufnehmenden Teilfonds, die kostenlos, ohne Nennwert und als Namensanteile ausgegeben werden (die „neuen Anteile“):
Eingebrachter Teilfonds und Anteilsklassen Aufnehmender Teilfonds und Anteilsklassen FTIF – Franklin Mutual Euroland Fund:
– Anteilsklasse A Acc EURO
– Anteilsklasse N Acc EURO
FTIF – Franklin Mutual European Fund:
– Anteilsklasse A Acc EURO
– Anteilsklasse N Acc EURO
Für Anteilsinhaber, die Anteile des eingebrachten Teilfonds halten, entspricht der Gesamtwert der neuen Anteile, die den Anteilsinhabern am aufnehmenden Teilfonds zugewiesen werden, dem Gesamtwert der Anteile, die sie im eingebrachten Teilfonds halten, wobei darauf hingewiesen wird, dass die tatsächliche Anzahl sowie der Nettoinventarwert der ausgegebenen Anteile am aufnehmenden Teilfonds variieren werden.
Alle Vermögenswerte des eingebrachten Teilfonds und des aufnehmenden Teilfonds werden am Wirksamkeitsdatum im Einklang mit den im Prospekt und in der Satzung der Gesellschaft enthaltenen Bewertungsprinzipien bewertet.
Die ausstehenden Verbindlichkeiten umfassen im Allgemeinen fällige, aber noch nicht bezahlte Gebühren und Aufwendungen, wie im Vermögen der Gesellschaft widergespiegelt.
Jegliche aufgelaufenen Erträge des eingebrachten Teilfonds zum Zeitpunkt der Zusammenlegung werden in der Berechnung seines abschließenden Nettoinventarwerts je Anteil berücksichtigt, und diese aufgelaufenen Erträge werden nach der Zusammenlegung auf laufender Basis in der Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil der jeweiligen Anteilsklasse des aufnehmenden Teilfonds ausgewiesen.
Am Wirksamkeitsdatum wird der eingebrachte Teilfonds aufgelöst, ohne in Liquidation zu treten.
5. Kosten der Zusammenlegung
Die bei der Zusammenlegung entstehenden Kosten, einschließlich Rechts-, Buchhaltungs-, Verwahrungs- und andere Verwaltungskosten, werden von Franklin Templeton International Services S.à r.l. getragen.
6. Steuerliche Auswirkungen
Die Zusammenlegung wird für den eingebrachten Teilfonds, den aufnehmenden Teilfonds oder FTIF keine Steuern in Luxemburg zur Folge haben. Die Anleger könnten allerdings im Land ihres Steuerwohnsitzes oder in anderen Gerichtsbarkeiten, in denen sie Steuern zahlen, steuerpflichtig sein.
Da die Steuergesetze jedoch von Land zu Land sehr unterschiedlich sind, wird den Anlegern ungeachtet des oben Erwähnten geraten, ihre Steuerberater zu Rate zu ziehen, um herauszufinden, welche steuerlichen Auswirkungen die Zusammenlegung in ihrem spezifischen Fall hat.
7. Verfügbarkeit von Dokumenten
Der Zusammenlegungsvorschlag und der aktuelle Prospekt von FTIF sind auf Anfrage am eingetragenenSitz von FTIF kostenlos erhältlich.
Den Anteilsinhabern wird empfohlen, das beiliegende KIID für den aufnehmenden Teilfonds sorgfältig zu lesen.
Auf Anfrage sind Kopien des Berichts des zugelassenen gesetzlichen Abschlussprüfers der Gesellschaft bezüglich der Zusammenlegung kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich.
Kopien von wesentlichen Verträgen von FTIF sind am eingetragenen Sitz der Gesellschaft kostenlos erhältlich und/oder einsehbar.
Falls Sie Fragen hinsichtlich der vorgeschlagenen Zusammenlegung haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Franklin Templeton International Services S.à r.l. oder Ihren Kundenbetreuer.
Im Namen von Franklin Templeton Investment Funds,
Verwaltungsratsmitglied