Fondsverschmelzung von DWS Fonds

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FFB – Fonds-Spot-News. Mitgeteilt.

Die DWS Investment S.A. hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 28. Januar 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile der „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG
vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Die Umtauschverhältnisse werden von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN, Postbank Dynamik Dax 986770 DWS Invest – German Equities DWS1AA


Postbank Dynamik Innovation 937474 DWS Invest – German Equities DWS1AA Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der „abgebenden Fonds“ über die FFB wird bis zum 16. Januar 2013 möglich sein. Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden,
benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag. Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren. Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Frankfurt am Main, 19. Dezember 2012

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An die Anleger des Teilfonds
Postbank Dynamik – DAX und des
Teilfonds DWS Invest – German Equities
19. Dezember 2012
Fusion des Teilfonds Postbank Dynamik – DAX auf den Teilfonds DWS Invest – German Equities am 28. Januar 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
DWS Investment S.A. hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment S.A. den Teilfonds
Postbank Dynamik – DAX (übertragender Teilfonds) am 28. Januar 2013 auf die Anteilklasse LD des Teilfonds DWS Invest – German Equities (übernehmender Teilfonds) fusionieren.

Teilfondsname, Postbank Dynamik – DA, DWS Invest – German Equities
WKN/ISIN, übertragender Teilfonds, 986770 LU007427972, Anteilklasse des übernehmenden Teilfonds, LD: DWS1AA LD: LU0740822977
Anlagepolitik

Der Postbank Dynamik – Dax®* ist ein Teilfonds, der vorwiegend in die im Deutschen Aktienindex (DAX) enthaltenen Aktien investiert und sich dabei an deren Gewichtung im DAX orientiert. Dabei soll
eine dem DAX möglichst deckungsgleiche Wertentwicklung erzielt werden. Dies bedeutet, dass sowohl Kursanstiege als auch Kursrückgänge, soweit als möglich im Nettoinventarwert des Teilfonds reflektiert werden.  Soweit die Einhaltung der Gewichtung im Rahmen der Anlagerichtlinien nicht möglich ist, investiert der Teilfonds in Wertpapiere, die dem nicht abbildbaren Teil möglichst genau entsprechen, auch wenn sie nicht im DAX enthalten sind.

Ziel der Anlagepolitik des DWS Invest – German Equities ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen Rendite.Mindestens 75% des Teilfondsvermögens werden in Aktien, Anlagezertifikaten, Aktienoptionsscheinen,Optionsscheinen auf Wertpapiere und Bezugsrechten deutscher Aussteller angelegt. Unter deutschenAusstellern sind Titel von Unternehmen zu verstehen, deren Sitz in Deutschland ist.
Zu Absicherungszwecken und zur Erreichung des Anlageziels kann der Teilfonds in Einklang mit Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil geeignete derivative Finanzinstrumente und Techniken einsetzen, insbesondere – ohne darauf beschränkt zu sein – Terminkontrakte, Futures, Single-Stock-Futures, Optionen oder Equity- Swaps. Höchstens 25% des Teilfondsvermögens können in Instrumenten, die die Anforderungen des vorstehenden Absatzes nicht erfüllen, sowie in allen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten, einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) aufgeführten Vermögenswerte, angelegt werden. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass der Teilfonds sein Anlageziel erreicht.
Ertragsverwendung: Thesaurierung, Ausschüttung

Kostenpauschale/Verwaltungsvergütung/Expense Cap/Service Fee/ Taxe d’abonnement
Kostenpauschale: bis zu 0,95% p.a. Taxe d’abonnement: 0,05% p.a.
Verwaltungsvergütung: Bis zu 1,50% p.a. Expense Cap: max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft Taxe d’abonnement: 0,05% p.a.
Fondswährung EUR EUR
Erfolgsabhängige Vergütung Nein Nein
Anlegerprofil wachstumsorientiert wachstumsorientiert
Ausgabeaufschlag bis zu 3,25% bis zu 5%

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Rücknahmeabschlag 0% 0%
Garantie Nein Nein
Geschäftsjahr 01.01. – 31.12. 01.01. – 31.12.
Fondsdomizil Luxemburg Luxemburg
Vertriebsländer Luxemburg Luxemburg, Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien,
Spanien, Schweden

Der übertragende Teilfonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf den übernehmenden Teilfonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Fusion wird gemäß Artikel 1,
Ziffer (20) a) und Artikel 76, Ziffer (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 durchgeführt. Im Rahmen der Fusion wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds stattfinden. Als Ergebnis der Fusion werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion Anteile an dem übernehmenden Teilfonds einschließlich
eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten. Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden Teilfonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion entspricht. Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion werden sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds auf den übernehmenden Teilfonds übertragen und der
übertragende Teilfonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Teilfonds werden gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds werden automatisch im Register des
übernehmenden Teilfonds registriert. Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit den gleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie diejenigen
ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Teilfonds ausgegeben werden. Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt. Die DWS Investment S.A. geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf die Wertentwicklung im übernehmenden Teilfonds auswirkt. Die Fusion beider Teilfonds erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang. Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem detaillierten Anschreiben an die Investoren beider betroffenen Teilfonds hervor. Darüber hinaus werden den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds weder direkt noch indirekt zusätzliche Gebühren oder Aufwendungen belastet. Es handelt sich beim Teilfonds Postbank Dynamik – DAX um einen Teilfonds des Postbank Dynamik Umbrella-FCP, eines rechtlich unselbstständigen Investmentvermögens (Fonds commun de placement) nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und beim Teilfonds DWS Invest –

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German Equities um einen Teilfonds einer Société d’investissement à capital variable (SICAV) nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Eine SICAV ist eine Investmentgesellschaft mit
variablem Kapital. Die Stellung der Anleger ändert sich dahingehend, dass jeder Anteilinhaber zugleich Aktionär am Gesellschaftsvermögen der SICAV wird und entsprechende Stimmrechte auf der Gesellschafterversammlung ausüben kann. Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusion verbunden sind) weder dem übertragenden Teilfonds noch dem übernehmenden Teilfonds bzw. deren Anteilinhabern belastet, sondern von der DWS Investment S.A. übernommen.
Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 21. Januar 2013. Bis zum 21. Januar 2013 sind die Anleger des übertragenden Teilfonds berechtigt die
Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 21. Januar 2013. Orders, die
am 21. Januar 2013 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Fusion erfolgt am 28. Januar 2013. KPMG Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, wird seitens des Verwaltungsrats des übernehmenden Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen. Als Anleger eines durch die Fusion betroffenen Teilfonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fusion der Teilfonds zur Verfügung gestellt. Diesen Prüfungsbericht können Sie bei der Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. unter folgender Adresse beantragen:
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
1115-Luxembourg
Luxembourg
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ der Anteilklasse LD des DWS Invest -German Equities liegt diesem Informationsschreiben bei. Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment S.A.

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An die Anleger des Teilfonds
Postbank Dynamik – Innovation und des
Teilfonds DWS Invest – German Equities
19. Dezember 2012
Fusion des Teilfonds Postbank Dynamik – Innovation auf den Teilfonds DWS Invest – German
Equities am 28. Januar 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
DWS Investment S.A. hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment S.A. den Teilfonds
Postbank Dynamik – Innovation (übertragender Teilfonds) am 28. Januar 2013 auf die Anteilklasse LD des Teilfonds DWS Invest – German Equities (übernehmender Teilfonds) fusionieren.

 

Teilfondsname Postbank Dynamik – Innovation DWS Invest – German Equities
WKN/ISIN übertragender Teilfonds Anteilklasse des übernehmenden Teilfonds, 937474 LU0111266267 LD: DWS1AA LD: LU0740822977
Anlagepolitik

Das Teilfondsvermögen Postbank Dynamik – Innovation wird vorwiegend in Aktienwerten deutscher Emittenten angelegt, die in dem für Technologiewerte eingerichteten Handelssegment der Deutschen Börse in Frankfurt/Main notiert sind (TecDAX im Prime Standard). Zur Risikostreuung können auch deutsche Unternehmenswerte aus den klassischen Branchen beigemischt werden.

Ziel der Anlagepolitik des DWS Invest – German Equities ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen Rendite. Mindestens 75% des Teilfondsvermögens werden in Aktien, Anlagezertifikaten, Aktienoptionsscheinen, Optionsscheinen auf Wertpapiere und Bezugsrechten deutscher Aussteller angelegt. Unter deutschen Ausstellern sind Titel von Unternehmen zu verstehen, deren Sitz in Deutschland ist. Zu Absicherungszwecken und zur Erreichung des Anlageziels kann der Teilfonds in Einklang mit Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil geeignete derivative Finanzinstrumente und Techniken einsetzen,
insbesondere – ohne darauf beschränkt zu sein – Terminkontrakte, Futures, Single-Stock-Futures, Optionen oder Equity- Swaps. Höchstens 25% des Teilfondsvermögens können in Instrumenten, die die Anforderungen des vorstehenden Absatzes nicht erfüllen, sowie in allen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerten, einschließlich der in Artikel 2 A. Buchstabe j) aufgeführten Vermögenswerte, angelegt werden. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass der Teilfonds sein Anlageziel erreicht.

Ertragsverwendung Thesaurierung Ausschüttung
Kostenpauschale/Verwaltungs vergütung/Expense Cap/Service Fee/ Taxe d’abonnement
Kostenpauschale: bis zu 1,30% p.a. Taxe d’abonnement: 0,05% p.a.
Verwaltungsvergütung: Bis zu 1,50% p.a. Expense Cap: max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft Taxe d’abonnement: 0,05% p.a.
Fondswährung EUR EUR
Erfolgsabhängige Vergütung Nein Nein
Anlegerprofil risikoorientiert wachstumsorientiert
Ausgabeaufschlag bis zu 3,75% bis zu 5%
Rücknahmeabschlag 0% 0%

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Garantie Nein Nein
Geschäftsjahr 01.01. – 31.12. 01.01. – 31.12.
Fondsdomizil Luxemburg Luxemburg
Vertriebsländer Luxemburg Luxemburg, Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien,
Spanien, Schweden

Der übertragende Teilfonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf den übernehmenden Teilfonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Fusion wird gemäß Artikel 1,
Ziffer (20) a) und Artikel 76, Ziffer (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 durchgeführt. Im Rahmen der Fusion wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des übertragenden
Teilfonds stattfinden. Als Ergebnis der Fusion werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion Anteile an dem übernehmenden Teilfonds einschließlich eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses ermittelt,
das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden Teilfonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Fusion entspricht. Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion werden sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds auf den übernehmenden Teilfonds übertragen und der übertragende Teilfonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Teilfonds werden gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds werden automatisch im Register des übernehmenden Teilfonds registriert. Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit den gleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie diejenigen ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Teilfonds ausgegeben werden. Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt. Die DWS Investment S.A. geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf die Wertentwicklung im übernehmenden Teilfonds auswirkt. Die Fusion beider Teilfonds erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang. Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem detaillierten Anschreiben an die Investoren beider betroffenen Teilfonds hervor. Darüber hinaus werden den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds weder direkt noch indirekt zusätzliche Gebühren oder Aufwendungen belastet. Es handelt sich beim Teilfonds Postbank Dynamik – Innovation um einen Teilfonds des Postbank Dynamik Umbrella-FCP, eines rechtlich unselbstständigen Investmentvermögens (Fonds commun de placement) nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und beim Teilfonds DWS

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Invest – German Equities um einen Teilfonds einer Société d’investissement à capital variable (SICAV) nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Eine SICAV ist eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital. Die Stellung der Anleger ändert sich dahingehend, dass jeder Anteilinhaber zugleich Aktionär am Gesellschaftsvermögen der SICAV wird und entsprechende Stimmrechte auf der Gesellschafterversammlung ausüben kann. Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusion verbunden sind) weder dem übertragenden Teilfonds noch dem übernehmenden Teilfonds bzw. deren Anteilinhabern belastet, sondern von der DWS Investment S.A. übernommen.
Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 21. Januar 2013. Bis zum 21. Januar 2013 sind die Anleger des übertragenden Teilfonds berechtigt die
Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 21. Januar 2013. Orders, die
am 21. Januar 2013 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Fusion erfolgt am 28. Januar 2013. KPMG Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, wird seitens des Verwaltungsrats des übernehmenden Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen. Als Anleger eines durch die Fusion betroffenen Teilfonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fusion der Teilfonds zur Verfügung gestellt. Diesen Prüfungsbericht können Sie bei der Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. unter folgender Adresse beantragen:

DWS Investment S.A.

2, Boulevard Konrad Adenauer
1115-Luxembourg
Luxembourg
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ der Anteilklasse LD des DWS Invest – German Equities liegt diesem Informationsschreiben bei. Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment S.A.

 

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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