Caiac hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 25. Februar 2015 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
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MF SELECTION | LI0106779965 | MFC Rescue Fund | LI0116650206 |
Die letzte Ausgabe des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 13. Februar 2015 statt. Die letzte Rücknahme des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 13. Februar 2015 statt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
MFL Anlagefonds – Segment: MFC Rescue Fund
(ISIN: LI0116650206)
&
MF SELECTION
(ISIN: LI0106779965)
Mitteilung an die Anteilsinhaber
Der MFL Anlagefonds wurde gemäss Art. 4 Abs. 1 Bst. a IUG als ein rechtlich unselbständiger offener Umbrella- Anlagefonds in der Rechtsform der Kollektivtreuhänderschaft aufgelegt. Der Fonds wurde am 10. November 2010 ins liechtensteinische Handelsregister (FL-002.358.753-4) eingetragen.
Der MF SELECTION ist ein Investmentunternehmen für qualifizierte Anleger nach Art. 23 des Gesetzes über Investmentunternehmen vom 19. Mai. 2005 i.V.m. Art 28 und 29 der Verordnung über Investmentunternehmen. Die FMA hat den Empfang der Bestätigung der externen Revisionsstelle bescheinigt. Der Fonds wurde am 29. Oktober 2009 ins liechtensteinische Handelsregister (FL-0002.332.076-9) eingetragen.
Als Verwaltungsgesellschaft und damit Treuhänderin der beiden Fonds ist die CAIAC Fund Management AG tätig.
Mit Beschluss vom 12. Dezember 2014 hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, dass der MFL Anlagefonds – Segment: MFC Rescue Fund und der MF SELECTION verschmolzen werden sollen. Dem Anleger entstehen durch die Verschmelzung keine Kosten.
Mit Schreiben vom 13. Januar 2015 hat die FMA die Verschmelzung und die Prospektänderung genehmigt und per 25. Februar 2015 werden die genannten Teilfonds verschmolzen und die geänderten konstituierenden Dokumente treten in Kraft.
Der Anteilshandel der Segmente MFC Rescue Fund und MF SELECTION wird 8 Tage vor dem Verschmelzungstermin bis einschliesslich des Tages der Verschmelzung ausgesetzt (beginnend am 17. Februar 2015 bis 25. Februar 2015).
Rechtswirkung der Änderungen
Die Aussetzung des Anteilshandels der erfolgt per 17. Februar 2015 (am achten Tag vor der Verschmelzung).
Die Änderungen des Prospekts und die Verschmelzung treten sodann per 25. Februar 2015 für die Anleger in Kraft.
Den Anlegern des Fonds wird i. S. des Art 12 Abs. 5 IUV die Möglichkeit gegeben, wenn sie mit der Strukturmassnahme und der Prospektänderung nicht einverstanden sind, innert 30 Tagen ab Veröffentlichung (Art. 5 Abs. 4 IUV) dieser Mitteilung ihre Anteile zu den im Prospekt genannten Bedingungen bis zum 16. Februar 2015 zurückzugeben. Weitere Kosten entstehen den Anlegern durch die Rückgabe der Anteile nicht.
Bendern, 14. Januar 2015
CAIAC Fund Management AG
Verwaltungsgesellschaft