Fondsverschmelzung von Ampega Fonds

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Ampgea hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 08. Juli 2015 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN
MultiManager Fonds 1 701358 MultiManager Fonds 3 701360
MultiManager Fonds 2 701359 MultiManager Fonds 3 701360
MultiManager Fonds 4 701361 MultiManager Fonds 3 701360

Die letzte Ausgabe und Rücknahme des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 20. Juni 2015 statt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.


Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

An alle Anteilinhaber des
MultiManager Fonds 1
MultiManager Fonds 2
MultiManager Fonds 4
und MultiManager Fonds3
Verschmelzung der Investmentfonds MultiManager Fonds 1, MultiManager Fonds 2 und MultiManager Fonds 4 auf den Investmentfonds MultiManager Fonds 3
Die Ampega Investment GmbH informiert darüber, dass zum Stichtag 08.07.2015 gemäß §§ 181 ff.
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der Investmentfonds
MultiManager Fonds 1, MultiManager Fonds 2 und MultiManager Fonds 4
ISIN: DE0007013583, DE0007013591, DE0007013617
(nachfolgend übertragende Investmentfonds)
auf das Investmentvermögen
MultiManager Fonds 3
ISIN: DE0007013609
(nachfolgend übernehmendes Investmentfonds)
übertragen werden.
Die Anleger der übertragenden Investmentfonds MultiManager Fonds 1, MultiManager Fonds 2 und MultiManager Fonds 4 erhalten dabei im Gegenwert der bisherigen Anlagesumme Anteile des übernehmenden Investmentfonds MultiManager Fonds 3. Für Anleger im übernehmenden MultiManager Fonds 3 ergibt sich keine Änderung der Stückzahl der gehaltenen Anteile. Die Anlageausrichtung des MultiManager Fonds 3 bleibt unverändert.
Durch die Verschmelzung wird das Ziel verfolgt, die bewährte Anlagestrategie der Investmentfonds zu bündeln und hierdurch das Fondsvolumen insgesamt zu erhöhen, was eine effizientere Verwaltung ermöglicht, die sich positiv auf die Gesamtkostenquote der Fonds auswirkt.
Bei dieser Verschmelzung fallen für die Anleger keine zusätzlichen Kosten an. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Verschmelzung gehen zu Lasten der Ampega Investment GmbH.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dieser Verschmelzung mit Bescheid vom 13.04.2015 zugestimmt. Als Anleger müssen Sie hierzu nichts Weiteres veranlassen.
Sollten Sie mit der Verschmelzung nicht einverstanden sein, haben Sie bis einschließlich 03.07.2015 auch die Möglichkeit, Ihre Anteile kostenfrei in den Investmentfonds ComfortInvest Substanz (ISIN DE0002605300) umzutauschen. Möchten Sie von diesem alternativen Umtauschangebot Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an Ihre depotführende Bank.
Weitere Informationen zu der Verschmelzung entnehmen Sie bitte den wesentlichen Anlegerinformationen der genannten Investmentfonds. Diese finden Sie auch auf unserer Internetseite www.ampega.de. Ein Hinweis auf die Verschmelzung wurde ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Für Ihre Fragen zur Verschmelzung stehen wir Ihnen telefonisch unter +49 (221) 790 799 – 799 oder per E-Mail unter fonds@ampega.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ampega Investment GmbH
Die Geschäftsführung
Anlage
– wesentliche Anlegerinformationen der Sondervermögen
– Verschmelzungsinformationen
Verschmelzungsinformationen gemäß § 186 KAGB
Die Ampega Investment GmbH hat beschlossen, gemäß §§ 181 ff. KAGB die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der Investmentvermögen
MultiManager Fonds 1
ISIN: DE0007013583
MultiManager Fonds 2
ISIN: DE0007013591
MultiManager Fonds 4
ISIN: DE0007013617
(nachfolgend gemeinsam die „übertragenden Investmentvermögen“)
auf das Investmentvermögen
MultiManager Fonds 3
ISIN: DE0007013609
(nachfolgend übernehmendes Investmentvermögen)
zu übertragen.
I. Art der Verschmelzung
Alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der Investmentvermögen MultiManager Fonds 1, MultiManager Fonds 2 und MultiManager Fonds 4 sollen auf das Investmentvermögen MultiManager Fonds 3 übertragen werden.
Die Verschmelzung erfolgt gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 lit. a KAGB durch Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der übertragenden Investmentvermögen auf ein anderes bestehendes übernehmendes Investmentvermögen gegen Gewährung von Anteilen des übernehmenden Investmentvermögens an die Anleger der übertragenden Investmentvermögen.
Die Anleger der übertragenden Investmentvermögen MultiManager Fonds 1, MultiManager Fonds 2 und MultiManager Fonds 4 erhalten Anteile des übernehmenden Investmentvermögens MultiManager Fonds 3.
Hintergrund und Beweggründe
Die übertragenden Investmentvermögen MultiManager Fonds 1, MultiManager Fonds 2 und MultiManager Fonds 4 wurden jeweils am 30.07.2001 aufgelegt. Die Entwicklung des Kapitalmarktes und die aktuell niedrigen Fondsvolumen der MultiManager Fonds 1, MultiManager Fonds 2 und MultiManager Fonds 4 haben die Ampega Investment GmbH bewogen, eine Verschmelzung auf das Investmentvermögen MultiManager Fonds 3 vorzunehmen.
Die Anlagestrategie der Investmentfonds wird gebündelt und hierdurch das Fondsvolumen insgesamt erhöht, was eine effiziente Verwaltung ermöglicht, die sich positiv auf die Gesamtkostenquote der Fonds auswirkt.
II. Potentielle Auswirkungen auf die Anleger gem. § 186 Abs. 3 Nr. 2 KAGB Die potentiellen Auswirkungen auf den Anleger können vielfältiger Natur sein und hängen auch immer von den persönlichen Anlagezielen und der individuellen Risikoneigung des Anlegers ab. Nachfolgend dargestellte Auswirkungen sind daher nicht abschließend.
1. Rechtsstellung der Anleger und Ablauf der Verschmelzung
Die Verschmelzung der übertragenden Investmentvermögen führt dazu, dass der Anteilinhaber seine Anteile an dem jeweiligen übertragenden Investmentvermögen verliert, da das jeweilige übertragende Investmentvermögen nach der Verschmelzung nicht mehr existiert.
Ausgegebene Anteilsscheine der übertragenden Investmentvermögen werden zum Übertragungsstichtag durch die Clearstream Banking AG Frankfurt (Wertpapiersammelbank) bei den depotführenden Stellen eingezogen und mit Ablauf des Übertragungsstichtages kraftlos. Gleichzeitig werden unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses neue Anteile des übernehmenden Investmentvermögens an die bisherigen Anteilscheininhaber der übertragenden Investmentvermögen ausgegeben.
Der Anleger ist nach der Verschmelzung im entsprechenden Verhältnis des Wertes seiner Anteile wie zuvor an dem übernehmenden Investmentvermögen beteiligt. Nach der Verschmelzung erhält der Anleger des jeweiligen übertragenden Investmentvermögens Anteile an dem Investmentvermögen MultiManager Fonds 3. Die neuen Anteile des übernehmenden Investmentvermögens gelten mit Beginn des Tages, der dem Übertragungsstichtag folgt, als an die Anleger der übertragenden Investmentvermögen ausgegeben.
Grundsätzlich behält der Anleger seine Stellung als Anteilinhaber. Da es sich im vorliegenden Fall sowohl bei den übertragenden als auch bei dem übernehmenden Investmentvermögen um OGAW nach dem KAGB handelt, ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Anleger des jeweiligen übertragenden Investmentvermögens auch nach der Verschmelzung nicht wesentlich. Lediglich die fondsspezifischen Regelungen, die sich in den Besonderen Anlagebedingungen (nachfolgend BAB) der Investmentvermögen finden, sind unterschiedlich.
Der Anteilinhaber an dem übernehmenden Investmentvermögen wird durch die Verschmelzung in seiner Rechtsstellung nicht tangiert. Er behält seine Anteile an dem übernehmenden Investmentvermögen wie bisher.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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